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Privatunis sehen "Dr. Light" als Beleidigung

Umstrittenes Promotionsrecht der Donau Uni Krems
Umstrittenes Promotionsrecht der Donau Uni Krems
Die Privatuniversitäten sehen sich durch die Warnung des Wissenschaftsrats vor einer Verwässerung der Promotion ungerecht beurteilt. Der Rat hatte mit Verweis auf das Promotionsrecht der Privatunis, der Donau-Uni Krems und der Diskussion über ein solches an Fachhochschulen "Tendenzen zu einem Dr. Light" geortet. "Die Kritik trifft die Falschen", so der Chef der Privatuni-Konferenz, Karl Wöber.


“Wir wurden da in etwas hineingezogen, was nicht Intention der Aussage war”, meinte Wöber zur APA. Diese hätte wohl auf das tatsächlich problematische neue Promotionsrecht der Donau-Universität (DUK) abgezielt. Der zwischen öffentlicher und privater Uni liegende Sonderstatus der DUK sei tatsächlich unbefriedigend und bedürfe einer Klärung, meinte Weber – “und erst dann sollte das Promotionsrecht für diese als letzte Frage behandelt werden”.

“In Wirklichkeit möchte der Rat das kritisieren”, vermutete Wöber. “Wir werden da so pauschal in diese Beurteilung hineingezogen. Das spiegelt leider das Image der Privatunis in der Gesellschaft wider und trägt dazu bei, dass das Bild entsteht, dass Privatuniversitäten Unis zweiter Klasse sind.” Tatsächlich gebe es klare Kriterien für die Akkreditierung von Doktoratsprogrammen an Privatunis, eine ständige Kontrolle dieser sowie die Möglichkeit eines Widerrufs der Zulassung. Öffentliche Unis müssten “ihre” Programme dagegen nicht akkreditieren lassen. Ein Promotionsrecht für Fachhochschulen (FH) lehnt die Privatuniversitätenkonferenz ab.

Demgegenüber wollen die FH durchaus Doktoratsprogramme anbieten. Diese sollten an strenge Akkreditierungsrichtlinien geknüpft sein, um eine hohe Qualität zu gewährleisten, hieß es in einer Aussendung. “Hochschulen, die den Qualitätskriterien entsprechen, sollen auch Doktoratsprogramme durchführen können – unabhängig vom Hochschultyp”, so der Präsident der FH-Konferenz, Helmut Holzinger. “Die Qualität der Forschung und Lehre muss über das Doktorat entscheiden und nicht alteingefahrene Strukturen.”

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