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Privatsphäre: VfGH berät über die Sicherstellung von Handys

Der Verfassungsgerichtshof hat große Themen bei seinen Beratungen vor sich.
Der Verfassungsgerichtshof hat große Themen bei seinen Beratungen vor sich. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) steht in den kommenden Wochen vor einer Reihe wichtiger Entscheidungen zu verschiedenen rechtlichen Themen.

Eine der aufmerksamkeitsstärksten Fragen betrifft die Sicherstellung von Mobiltelefonen und die damit verbundenen Fragen des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre. Ein Unternehmer aus Kärnten, der wegen Untreue ermittelt wird, hat argumentiert, dass seine Rechte verletzt wurden. Der VfGH hat bereits im Juni eine öffentliche Verhandlung zu diesem Thema durchgeführt, und es wird auf eine Entscheidung gewartet.

VfGH: Pensionsaliquotierung ist weiteres wichtiges Thema

Ein weiteres bedeutendes Thema betrifft die Pensionsaliquotierung, bei der es um die Höhe der Pensionszahlungen im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt geht, abhängig vom Monat des Antrags. Die SPÖ und die FPÖ haben diesen Fall vor das Höchstgericht gebracht, da sie der Meinung sind, dass die Bestimmung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Der VfGH behandelt auch Hunderte von Anträgen von Betroffenen und Arbeits- und Sozialgerichten zu diesem Thema.

Ein weiteres diskutiertes Thema betrifft die strengen Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten, die nun auch vor dem Höchstgericht verhandelt werden. Ein Vorarlberger hat beantragt, Teile einer Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Bezug auf die Vergabe von Immobilienkrediten für gesetzwidrig zu erklären. Diese Verordnung legt Obergrenzen für neu vereinbarte private Immobilienkredite fest, wobei eine Ausnahme für Kreditnehmer gilt, deren gesamte Kreditverbindlichkeiten 50.000 Euro nicht übersteigen.

Diskussionen über Bestimmungen im Gewaltschutzrecht

Der VfGH wird auch darüber entscheiden, ob die Inkludierung der Rechtsberatung in die Bundesbetreuungsagentur verfassungskonform ist. Es gibt Bedenken hinsichtlich dieser Maßnahme, und der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Es gibt auch Diskussionen über zwei Bestimmungen im Gewaltschutzrecht, bei denen es um polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote sowie Gewaltpräventionsberatungen geht.

Weitere Themen, die vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelt werden, sind unter anderem die Frage, ob das Öffnungszeiten-Gesetz für Ackerboxen gilt, die Abschaffung von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung im Burgenland sowie die Aberkennung des Mandats eines Mitglieds des Gemeinderats der Gemeinde Krumpendorf.

(APA/Red)

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