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Private Eucharistiefeiern: "Wir sind Kirche"-Vorsitzende Heizer exkommuniziert

"Wir sind Kirche"-Vorsitzende Martha Heizer exkommuniziert.
"Wir sind Kirche"-Vorsitzende Martha Heizer exkommuniziert. ©APA (Archiv)
Die pensionierte Tiroler Religionspädagogin und "Wir sind Kirche"-Vorsitzende, Martha Heizer, ist wegen der Abhaltung privater Eucharistiefeiern exkommuniziert worden.

Das bestätigte die Diözese Innsbruck der APA. Bischof Manfred Scheuer hoffte auf Einsicht der Betroffenen.

Heizer zeigt sich in Stellungnahme “schockiert”

Heizer erklärte, sie habe die Strafe erwartet. Die “Wir sind Kirche”-Vorsitzende zeigte sich jedoch in einer Stellungnahme auch “schockiert”. Durch den “Versuch, unerlaubt Eucharistie zu feiern” würden sie und ihr Mann unter die “drei schweren Vergehen” fallen, die sofort dem Vatikan gemeldet werden müssen. Dazu gehörten auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses und der sexuelle Missbrauch. “Es entsetzt uns ungemein, dass wir uns in der gleichen Kategorie wie priesterliche Missbrauchstäter wiederfinden”, kritisierte sie. Besonders erbitternd sei es für sie, dass sie von keinem einzigen Missbrauchstäter wisse, der exkommuniziert worden wäre. “Es wird also mit unterschiedlichem Maß gemessen”, meinte Heizer.

Scheuer spricht von “Niederlage”

Scheuer betonte, das Ehepaar Heizer habe eine Situation geschaffen, in der er als Bischof rechtliche Schritte einleiten habe müssen. “Ich empfinde es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, dass Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche”, meinte Scheuer in einer schriftlichen Stellungnahme. Heizer, die das Dekret nicht in Empfang nahm sondern zurückwies, könne nun innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rücknahme oder die inhaltliche Abänderung dieses Dekrets mit aufschiebender Wirkung beantragen.

“Selbst-Exkommunikation”

Der Sprecher der Diözese Innsbruck, Michael Gstaltmeyr, betonte gegenüber der APA, dass man kirchenrechtlich nicht von einer Exkommunikation seitens des Vatikans sprechen könne. Es sei eine “Selbst-Exkommunikation” festgestellt worden. Entschieden habe letztlich nicht die vatikanische Glaubenskongregation, sondern das Diözesangericht der Diözese Innsbruck. Von dieser stamme auch das Dekret. Von der Glaubenskongregation seien die Voruntersuchungen in der Causa geführt worden.

Der Fall hatte im Jahr 2011 für Aufsehen gesorgt. Heizer hatte öffentlich gemacht, dass sie mit einer Gruppe von fünf anderen Gläubigen private Eucharistiefeiern veranstalte.

Stichwort: Exkommunikation

Die Exkommunikation ist der einstweilige Ausschluss eines Gläubigen aus der katholischen Kirche. Er darf keine kirchlichen Ämter ausüben und auch keine Sakramente empfangen. Gründe für eine Exkommunikation sind etwa der Bruch des Beichtgeheimnisses oder die Vornahme von Abtreibungen. Im Fall der “Wir sind Kirche”-Vorsitzenden Martha Heizer waren Messfeiern ohne Priester im privaten Kreis Auslöser.

Ein Exkommunizierter ist zwar nicht aus der Kirche ausgeschlossen, weil die Taufe nicht zurückgenommen werden kann, er verliert aber sämtliche kirchlichen Rechte wie das zur Übernahme von kirchlichen Ämtern, zur Teilnahme an den Sakramenten und das Recht auf kirchliche Bestattung. Nur das Anhören der Verkündigung im Gottesdienst ist erlaubt.

Die Exkommunikation, auch Kirchenbann genannt, tritt nach dem Vergehen automatisch ein. In schweren Fällen wird sie vom Papst oder Bischof öffentlich ausgesprochen. Aufgehoben werden kann sie durch die Vergebung in der Beichte oder durch Widerruf vor Zeugen. Daran ist zu erkennen, dass die Exkommunikation in erster Linie eine Strafe zur Besserung und keine endgültige Trennung sein soll.

(APA/red)

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