AA

Priester gestalkt: Prozess

©© Bilderbox
Jene 41-jährigen Wienerin, die seit Jahren einen Priester gestalkt haben soll, bekommt jetzt endgültig einen Prozess wegen schwerer Körperverletzung.

Nachdem sie von einer psychiatrischen Sachverständigen wiederholt für nicht prozesstauglich befunden worden war, den Geistlichen aber weiter beharrlich verfolgt hatte, hat das Wiener Straflandesgericht entschieden, einen zweiten Gutachter beizuziehen.

Dieser attestiert nun der Frau unter gewissen Voraussetzungen Verhandlungsfähigkeit. Der Psychiater empfiehlt beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass die 41-Jährige bei der Verhandlung nicht mit dem „Objekt ihrer Begierde“ konfrontiert wird. Diese Begegnung könne ihr im Hinblick auf ihre Persönlichkeitsstörung Schaden zufügen, warnt der Sachverständige.

Der zuständige Richter hat darauf hin die Verhandlung auf den 25. April anberaumt. Man werde sich an alle Ratschläge des Psychiaters halten, um die psychisch angeschlagene Beschuldigte nicht an der Gesundheit zu gefährden, hieß es dazu am Mittwoch seitens des Grauen Hauses.

Der Geistliche leidet seit November 2001 unter den Belästigungen der Frau, die ihn in ihrer Wiener Pfarre als Seelsorger kennen gelernt hatte. Die allein stehende, als Schreibkraft beschäftigte Frau dürfte sich in den Gottesmann verliebt haben. Sie begann ihn zu bedrängen. Zu Beginn waren es vor allem Telefonate, mit denen sie ihn entnervte.

Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge traten bei dem Mann in Folge der Zudringlichkeiten depressive Verstimmungen, Schweißausbrüche und Schlafstörungen auf. Sein Befinden soll sich derart verschlechtert haben, dass in der Expertise von einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung ausgegangen wird.

Der Priester ließ sich schließlich nach Niederösterreich versetzen. Die Frau stöberte ihn jedoch in jenem Minoritenkonvent auf, in das er sich „geflüchtet“ hatte, und alsbald soll sie wieder seinen Gottesdienst mit unflätigen Beschimpfungen ( „Du Sauhund!“, „Du Hurenbock!“) gestört haben. Ein Mal machte sie Anstalten, die versperrte Kirchentür einzutreten.

Vorübergehend befand sich die 41-Jährige sogar in U-Haft, aus der sie gegen Gelöbnis entlassen wurde. Die Justiz erteilte ihr die Auflage, sich an eine vom Geistlichen erwirkte einstweilige Verfügung zu halten, die ihr jedwede Kontaktaufnahme zu dem Mann untersagt. Die Frau verpflichtete sich darin, einen Mindestabstand von 200 Meter zum Priester bzw. seinem Wirkungsort einzuhalten, ihn nicht mehr anzurufen und ihm nicht zu schreiben.

Offenbar ignorierte die Frau zumindest teilweise diese Regelung:
Bei der Korneuburger Anklagebehörde trudelten zuletzt neuerlich Anzeigen des Priesters sowie eines zweiten Geistlichen ein, der ebenfalls die Aufmerksamkeit der 41-Jährigen erregt haben dürfte.

Die Anzeigen wurden der Staatsanwaltschaft Wien weiter geleitet. Sie sollen im Rahmen so genannter Ausdehnungsvorbehalte in das anhängige Verfahren einbezogen und im Prozess mitverhandelt werden.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Priester gestalkt: Prozess
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen