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Priester als Stalking-Opfer

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Eine 41-jährige Wienerin sitzt jetzt im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft, nachdem sie über Jahre hinweg einen Geistlichen gestalkt haben soll.

Dieser ließ sich schließlich sogar nach Niederösterreich versetzen, um den Belästigungen zu entgehen, wurde aber von der offenbar verliebten Frau aufgestöbert. Alsbald soll sie wieder begonnen haben, seinen Gottesdienst mit unflätigen Beschimpfungen ( „Sauhund!“ „Hurenbock!“) zu stören. Sie trat laut polizeilicher Anzeige sogar die Kirchentür ein und terrorisierte den Priester mit nächtlichen Telefonanrufen.

Kennen gelernt hatte sie den Geistlichen im November 2001 in ihrer Stammpfarre in Wien. Die allein stehende, als Schreibkraft beschäftigte Frau begann den Seelsorger zu bedrängen. Zu Beginn waren es vor allem Telefonate, unter denen er zu leiden hatte. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge traten bei dem Mann in Folge ihrer Zudringlichkeiten depressive Verstimmungen, Schweißausbrüche und Schlafstörungen auf. Sein Befinden soll sich zuletzt derart verschlechtert haben, dass in der Expertise von einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung ausgegangen wird.

Die Frau hätte sich auf Basis dieses Gutachtens an sich schon längst wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Doch sie galt als nicht verhandlungsfähig: Eine Psychiaterin bescheinigte ihr eine schwere psychische Beeinträchtigung, die eine Verhandlung nicht zulasse.

Trotz des drohenden Strafverfahrens und einer möglichen Verurteilung ließ die Frau den Priester nicht in Ruhe: Eine Heilige Messe musste sogar abgebrochen werden, weil sie lautstark zu schreien begann, als er sie bei der Kommunion wieder erkannte und ihr die Hostie verweigerte.

Mittlerweile gibt es sogar einen zweiten Geistlichen, den die 41-Jährige „verfolgt“: In jenem Minoritenkonvent, in dem sich ihr langjähriges Opfer aufhält, dürfte ihr ein weiterer Gottesmann „ins Auge gestochen“ sein. Auch diesen soll sie derart bedrängen, dass die Staatsanwaltschaft Wien nun Handlungsbedarf erkannte: Auf Antrag der Anklagebehörde wurde die Frau in U-Haft genommen. Nahe liegender Haftgrund: Tatbegehungsgefahr.

Ein neuerliches psychiatrisches Gutachten soll jetzt klären, ob die Frau weiter nicht prozesstauglich ist. Es wird auch geprüft, ob bei ihr überhaupt Zurechnungsunfähigkeit gegeben ist. Sollte diese verneint werden, hätte das zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Bestrafung einbringen, sondern die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlangen würde.

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