Prügelaffaire: Westenthaler droht Verfahren
Zudem muss Siegfried Kobal (36) seinem Opfer, dem früheren Sprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, ein Schmerzensgeld von 300 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weit dramatischere Folgen könnte die heutige Verhandlung für Peter Westenthaler selbst haben: Für Staatsanwalt Karl Schober steht fest, dass der BZÖ-Obmann bei seiner Befragung im Zeugenstand die Unwahrheit gesagt hatte. Schober beantragte daher eine separate Protokollabschrift mit Westenthalers Angaben “zur weiteren Verfolgung wegen falscher Zeugenaussage”, wie er unmittelbar nach der Befragung des BZÖ-Chefs ankündigte. Neben Westenthaler droht auch dem zuvor vernommenen BZÖ-Sprecher Lukas Brucker ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage. “Wie es bei Wirtshausraufereien so üblich ist, gibt es Zeugen, die relativ dumm daher lügen. Die werden noch von der Staatsanwaltschaft hören”, stellte der Staatsanwalt fest.