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Presserat kritisiert zwei Gratis-Zeitungen

Das Mediengesetz sagt: Der Balken muss sein.
Das Mediengesetz sagt: Der Balken muss sein. ©BPD Wien
Da muss man aufpassen, das wissen die meisten Journalismus-Lehrlinger im ersten Lehrjahr: Zwei Zeitungen haben einen toten Teenager und seinen Mörder ohne Verfremdung abgedruckt. Das gibt eine Rüge vom Presserat.

Die Zeitungen “Heute” sowie “Österreich” hatten Schul-Fotos eines getöteten Jugendlichen gedruckt, auf denen dieser ohne Verfremdungen zu sehen war. Auch der Täter wurde gezeigt, wobei “Heute” auch ihn ohne irgendeine Form der optischen Verfremdung abbildete. In der Berichterstattung ging es um einen oberösterreichischen Jugendlichen, der seinen Schulkameraden getötet haben soll. Pikantes Detail am Rande: Weder “Heute” noch “Österreich” erkennen den Presserat an.

Presserat kritisiert Schulfoto

Dass beide Zeitungen Schulfotos der Burschen abdruckten, auf denen das Opfer stets erkennbar war und der mutmaßliche Täter im Falle von “Heute” ebenfalls, hat den Presserat dazu veranlasst, auf eigene Initiative ein Verfahren zu eröffnen. Bei Jugendlichen sei ein etwaiges öffentliches Interesse an einer Bildveröffentlichung besonders kritisch zu überprüfen, was im vorliegenden Fall “nicht zu erkennen” war, wie es in der Entscheidung heißt.

Der Presserat begründete dies mit dem Schutz der Anonymität des Opfers als auch des jugendlichen mutmaßlichen Täters. Die entsprechenden Bestimmungen des Ehrenkodex zum Persönlichkeitsschutz von Opfern würden auch über deren Tod hinaus gelten. Bei Minderjährigen seien diese besonders streng auszulegen, so der Presserat.

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