Illegale Preiserhöhung: Sammelklage gegen Maxenergy

Trotz gerichtlicher Feststellung, dass Maxenergy auf Basis unrechtmäßiger Klauseln Preiserhöhungen vorgenommen hat, ist der Energieanbieter zu keiner einvernehmlichen Lösung mit den betroffenen Haushaltskunden bereit. Deshalb stellt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion auf die Beine, um die Verbraucher bis hin zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten zu unterstützen.
Maxenergy-Preiserhöhung in den Jahren 2018 und 2019
Konkret geht es um Strom- oder Gaskunden von Maxenergy, die von Preiserhöhungen am 1. September 2018, 1. Jänner 2019 und 1. September 2019 betroffen waren, um ihnen zu einer Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen. Hätten Kunden einen Widerspruch gegen die Preiserhöhung erhoben, habe Maxenergy das Vertragsverhältnis beendet, so der VKI.
Betroffen sind folgende Strom- und Gastarife:
- Spar Aqua Strom (nunmehr MAX Light Strom): Erhöhung am 01.09.2018 und 01.09.2019
- ECO Power M (nunmehr MAX Light Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- MAX STROM SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- MAX STROM SAFETY 12 S (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- SPAR MAX STROM (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- MAX GAS SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Gas): Erhöhung am 01.01.2019
Bei einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch steht den Betroffenen laut VKI-Angaben von Donnerstag eine Rückerstattung von rund 120 Euro bei Strom und von rund 110 Euro bei Gas pro Jahr zu. "Sollte Maxenergy nicht einlenken, wird der VKI weitere rechtliche Schritte ergreifen", heißt es.
VKI bringt Sammelklage ein
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Energieanbieter Maxenergy Austria Handels GmbH wegen Vertragsklauseln geklagt, die es dem Unternehmen ermöglichten, willkürliche Änderungskündigungen und Preiserhöhungen jeglicher Art durchzuführen, so die Konsumentenschützer. Das Landesgericht Feldkirch habe im Frühjahr 2021 die Rechtsauffassung des VKI bestätigt und die Klauseln rechtskräftig für unzulässig erklärt, weil sie Änderungen des Vertrages nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulassen würden. Aus VKI-Sicht hätte Maxenergy die auf Grundlage der gesetzwidrigen Klauseln durchgeführten Preiserhöhungen an die Kunden zurückzahlen müssen. Es sei aber weiterhin keine außergerichtliche Vergleichslösung möglich gewesen. Daher organisiere man nun die Sammelaktion.
(APA/red)