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Preise bei bestellten Fahrten sollen flexibler und kundenfreundlicher werden

Es geht um eine flexiblere Preisgestaltung für vorbestellte Fahrdienstleistungen.
Es geht um eine flexiblere Preisgestaltung für vorbestellte Fahrdienstleistungen. ©APA/LUKAS HUTER
Nach der bereits erfolgten Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes kommt es mit Jahresbeginn 2021 zu Ergänzungen.

Es geht etwa "um eine flexiblere Preisgestaltung bei vorbestellten Fahrten", teilte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach dem Beschluss im Ministerrat am Mittwoch mit. Die jeweiligen Vorteile, die Taxler gegenüber Mietwagen hatten - und umgekehrt - werden weiter harmonisiert. Vor allem sollen die Fahrgäste einen besseren Preis-Überblick haben.

Fahrgäste könnten Fahrten und Kosten teilen

Fahrgäste können dann - nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss - Fahrten und Kosten teilen. Die Preisgestaltung bei bestellten Fahrten sollen flexibler und kundenfreundlicher werden hieß es aus dem Verkehrsministerium.

Es handelt sich um einen Handlungsrahmen für die Bundesländer. Sie können bei bestellten Fahrten Ober- und Untergrenzen beim Preis fixieren. "Damit wird einerseits ein schädlicher Preiskampf verhindert und andererseits wissen die Fahrgäste vorab, wie viel ihre Fahrt kosten wird. Außerdem können sich in Zukunft Fahrgäste die Fahrt teilen - und das unabhängig vom Abhol- und Zielort des jeweiligen Fahrgastes", hieß es in einer Aussendung des Ministeriums. Damit werde auch auf die Kritik der Bundeswettbewerbsbehörde an den 2019 beschlossenen Regelungen eingegangen, wurde betont.

Taxameterpflicht fällt, Mindestpreis kommt

Das Verkehrsministerium macht mit Ergänzungen zum Taxi- und Mietwagengewerbe die Tür für Uber weit auf - schreibt dabei aber den Vermittlungsdiensten Mindestpreise vor. Damit sollen einerseits flexiblere Preise möglich, zugleich aber der Preiswettkampf nach unten unterbunden werden, hofft das Verkehrsministerium. Die neuen Regeln zum Gelegenheitsverkehrsgesetz ("GelverkG") sollen mit der ganzen Gesetzesnovelle am 1. Jänner in Kraft treten.

Grundsätzlich soll es zwei Arten der Preisbildung geben: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder am Straßenrand ein Taxi mit Taxameter heranwinkt, kann, ohne über den Preis zu sprechen, einsteigen und sich den Fahrpreis am Ende per Taxameter vorrechnen lassen. Man kann sich auch wie bisher per Telefon ein Taxi mit Taxameter bestellen und am Ende der Fahrt den Taxameter-Preis bezahlen.

Preis kann im Voraus vereinbart werden

Wer aber per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellt, kann für die Fahrt auch im Voraus einen Preis vereinbaren. Dieser darf nach der Fahrt nicht mehr steigen. Solche vermittelten und im Voraus vereinbarten Fahrten dürfen sowohl Mietwagen ohne Taxameter als auch Taxler mit Taxameter anbieten, hieß es auf APA-Anfrage im Verkehrsministerium.

"Ein Missverständnis" nennt es das Verkehrsministerium höflich, dass Taxler mit Taxameter nun fürchten, dass sie keine per Internet oder Telefon vermittelten und im Voraus fixierten Fahrten anbieten dürften. Im Gegenteil sei es das ausdrückliche Ziel, alle gleichzustellen. Nicht nur Plattformen wie Uber, auch die Taxizentrale darf künftig Fahrten mit Pauschalpreis vermitteln. Ganz grundsätzlich wäre auch denkbar, als Kunde selber einen Preis vorzuschlagen, auch wenn das derzeit unüblich sei.

Auch für Uber gilt künftig der Mindespreis

Diese Gleichstellung gilt künftig auch für den Mindestpreis einer Fahrt. Denn Plattformen wie Uber müssen künftig als Mindestpreis die den Taxlern vorgeschriebene Grundgebühr mit Zuschlag zahlen. Konkret in Wien also 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 plus Funktaxe 2,80 Euro). Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindest-Fahrpreis von 5 Euro. Auf Landesebene kann künftig zusätzlich auch ein Höchstpreis vorgegeben werden, wenn das gewünscht ist.

Die ganzen neuen Regeln gelten nur in Gebieten, wo überhaupt Taxitarife geregelt sind, also vor allem in größeren und kleineren Städten. Wo das Bundesland als zuständige Instanz keine Regeln für Taxis erlassen hat, bleibt die Preisgestaltung völlig frei.

Das neue Gesetz ermöglicht auch "Sammeltaxis", also geteilte Fahrten mehrerer Kunden. Auch hier muss im Voraus klar sein, wie die Fahrt laufen wird und was sie kostet - und pro Fahrgast gilt ein Mindestpreis von 3 Euro.

Mietwagenfahrer müssen künftig eine Ausbildung absolvieren

Unabhängig von der jetzt vorgeschlagenen Ergänzung zur Gesetzesnovelle gilt, wie länger bekannt, dass mit Anfang 2021 Taxi- und Mietwagengewerbe zusammengelegt werden. Künftig müssen auch Mietwagenfahrer eine Ausbildung absolvieren und einen Taxischein machen. Dieser muss alle fünf Jahre erneuert werden. Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse sind künftig zentrale Anforderungen für Lenker im "Personenbeförderungsgewerbe mit PKW". Taxler die schon einen unbefristeten Schein haben, müssen erst in fünf Jahren zur Verlängerung. Bisherige Mietwagenfahrer müssen keine Ausbildung nachweisen, sondern lediglich die Prüfung absolvieren.

Kritik an den Ergänzenden Gesetzesvorschlägen kam am Freitag von Katarina Pokorny, SWV-Vizepräsidentin und Obfrau der Sparte Transport und Verkehr. "Diese Novelle gewährleistet noch in keiner Weise, dass Uber und Co nicht weiter mit Dumpingpreisen arbeiten können", schreibt sie in einer Aussendung. Diese Konzerne müssten die gleiche Steuerlast tragen wie die kleinen Taxiunternehmen. "Außerdem müssen alle Betriebe, somit auch Uber, die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einhalten und die kollektivvertraglich festgeschriebenen Löhne bezahlen". Pokorny hofft für Wien auf ein Tarifmodell, das Dumpingpreise verhindert.

(APA/Red)

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