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Praxisfremd: Viel Kritik am neuen Waffengesetz

Österreichische Schützenbunde kritisieren das geplante neue Waffengesetz.
Österreichische Schützenbunde kritisieren das geplante neue Waffengesetz. ©APA/Barbara Gindl
Am Montag geht die Begutachtung für das neue Waffengesetz zu Ende. Sowohl Organisationen und Privaltleute haben die Gelegenheit genutzt, um ihre Meinung kundzutun.

Die am Montag zu Ende gehende Begutachtung für das neue Waffengesetz haben zahlreiche Organisationen und Privatleute genutzt, um ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei standen vor allem die nun vorliegende Definition von Sportschützen, aber auch jene für Schießsportvereine in der Kritik, da die entsprechenden Voraussetzungen, u.a. 100 Vereinsmitglieder, als realitätsfern angesehen werden.

Kritik: Waffengesetz sei praxisfremd

Die Österreichische Bundessportorganisation und der Österreichische Schützenbund bezeichnen in nahezu identischen Stellungnahmen die Forderung nach mindestens 100 Mitgliedern als absolut praxisfremd, da die Masse der Sportschützenvereine diese Zahl nicht aufweise. Von den 684 Vereinen, die in den neun Landesschützenverbänden organisiert sind, erreichen rund 80 Prozent die Marke nicht.

Auch die Definition als Sportschütze, die ein monatliches Training oder eine Mindestzahl an Wettkämpfen vorsieht, wird in fast allen Stellungnahmen als nicht praktikabel und unerfüllbar bezeichnet. “Ist der Sportschütze längere Zeit etwa aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit verhindert, verliert er plötzlich seinen Status als Sportschütze”, bemängelt etwa die Interessensgemeinschaft “Firearms United”. Zudem würde es dem Nachwuchs damit unmöglich gemacht, in den Sport einzutauchen. Während praktisch alle Kommentare die generelle Erlaubnis von Schalldämpfern für Jäger begrüßen, da damit Gehörschäden verhindert werden, verstehen vor allem die Sportschützen nicht, warum diese für sie weiterhin nicht zur Verfügung stehen werden.

Polizisten sollen automatisch Waffenpass bekommen

Dass nach den Polizisten nun auch Justizwachebeamte automatisch einen Waffenpass bekommen sollen, und damit auch privat Waffen führen dürfen, weckt Begehrlichkeiten beim Militär. U.a. fordern die Plattform Wehrpflicht und die Bundesvereinigung der Milizverbände, dies auch Berufs- und Milizsoldaten zuzugestehen, die eine Kaderfunktion erfüllen (Unteroffiziere und Offiziere). Der Bedarf leite sich aus den gesamtstaatlichen Gefährdungen ab, die in der Österreichischen Sicherheitsstrategie 2013 festgestellt sind – u.a. internationaler Terrorismus.

Die Miliz kritisierte wie viele andere auch die Umsetzung der strengen EU-Vorgaben bezüglich Magazinen mit großer Kapazität: Diese seien im bisher gültigen Waffengesetz Gegenstände ohne Waffencharakter, die keinerlei Regulierungen unterliegen und von denen keinerlei Gefährdung ausgehe. Die neue Regelung führe zur Enteignung und Kriminalisierung von unzähligen rechtmäßigen Besitzern und zu deutlichen Einschränkungen der Tätigkeit von Schießsportvereinen.

Waffenverbot soll ausgedehnt werden

Die Ausdehnung des Waffenverbots auf alle Formen von Waffen auf Drittstaatsangehörige, um diese von Stich- und Hiebwaffen fernzuhalten, wird von der Arbeiterkammer aus sicherheitspolitischen Überlegungen prinzipiell begrüßt. Allerdings sieht man das Verbot des Mitführens von Pfeffersprays “durchaus kritisch”. Andererseits könnte man ein Küchenmesser dabei haben, da dieses nach der gesetzlichen Definition nicht als Waffe anzusehen ist. Zur Schaffung von Rechtssicherheit sei eine Präzisierung beim Geltungsbereich des Begriffes “Waffen” wünschenswert, insbesondere welche Gegenstände davon ausgenommen sind.

Die Erlaubnis von Schalldämpfern auch für “Hobbyjäger” ist für die Arbeiterkammer aus gesundheitlicher Sicht durchaus nachvollziehbar, “allerdings ist zu befürchten, dass sich durch die verringerte Lautstärke von Schüssen – die Gefahrenlage für außenstehende Personen, wie z.B. Wanderer, erhöhen könnte”. Daher sollten alternative Möglichkeiten zum Gesundheitsschutz überlegt werden. Dass Weidmänner für die Jagdausübung eine Faustfeuerwaffe mitführen dürfen, sehen die Kammervertreter ebenso kritisch wie die Möglichkeit für Sportschützen, zukünftig mehr Waffen der Kategorie B zu besitzen. Die AK befürchtet, dass das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung dadurch steigen könnte.

(APA/Red)

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