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Prammer sieht "Definitionsprobleme" bei Korruption

Nationalratspräsidentin Prammer hat angesichts der - verspäteten - Kritik am neuen Anti-Korruptionsgesetz, das seit Anfang 2008 in Kraft ist, "Definitionsprobleme" bei der Gesetzgebung eingeräumt.

Als Ursache gab sie in der “ZiB 2” am Freitag an, dass in Österreich Berufspolitiker auch Berufe abseits der parlamentarischen Tätigkeit haben. Sie will nun eine Evaluierung des Europarates abwarten.

Prammers Ansicht nach sind zwei Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung – eines auf UNO-Ebene, das andere auf Europarechts-Ebene – “noch nicht ganz umgesetzt”. Die Parlaments-Fraktionen seien per Stellungnahme des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments bereits darüber informiert worden.

Die Nationalratspräsidentin stellte weitere “konkrete Maßnahmen” zur Verbesserung der Situation in Aussicht, will zuvor aber den Endbericht der beim Europarat angesiedelte Antik-Korruptions-Stelle “Greco” (Group of States against Corruption) abwarten, die derzeit alle Europaratsstaaten in Hinblick auf die Korruption evaluiert. Der Bericht soll laut Prammer Ende September/Anfang Oktober fertig sein und werde dann die Grundlage für das weitere Vorgehen darstellen.

Zuvor hatte sich am Freitag Justizministerin Berger gegen die Kritik an dem Gesetz gewehrt. BZÖ-Chef Westenthaler hingegen sprach von einem “Gesetzesmurks”. Die ÖVP wiederum sprach sich gegen die Errichtung einer einheitlichen Behörde zur Korruptionsbekämpfung aus.

Das neue Gesetz war schon im Dezember 2007 beschlossen worden. Die Abgeordneten – nicht nur des Nationalrats, sondern auch des Bundesrats, der Landtage und Gemeinderäte – wurden auf Wunsch des Hohen Hauses von der umfassenden Definition des “Amtsträgers” ausgenommen, die Tatbestände wie Bestechung oder “Anfüttern” gelten für sie nicht. Dafür gibt es eine eigene Bestimmung, in der Stimmenkauf und -verkauf mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bedroht wird.

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