Praktische Tipps zum Eiskratzen: Schäden und Strafen vermeiden
Der ÖAMTC gibt Tipps zum Eiskratzen ohne Pannen.
©ÖAMTC/Wilhel Bauer
Mit dem Wintereinbruch wird das morgendliche Eiskratzen für viele Autofahrer wieder zur Pflicht. Wer dabei unachtsam vorgeht, riskiert nicht nur Ärger mit dem Fahrzeug, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Der ÖAMTC erklärt, worauf es ankommt.
ÖAMTC-Techniker Florian Merker rät, beim Eiskratzen besonders auf die rechte obere Ecke der Windschutzscheibe zu achten. Denn dort klebt die §57a-Begutachtungsplakette – das sogenannte "Pickerl". Wird diese beschädigt oder abgekratzt, muss man sich auf eigene Kosten eine Ersatzplakette besorgen. Bei Unlesbarkeit drohen Strafen.
Spray, Folie und Sauberkeit helfen beim Enteisen
Zur effektiven Enteisung empfiehlt der ÖAMTC:
- Enteisungssprays als Alternative oder Ergänzung zum Eiskratzer – vor allem bei starkem Eis.
- Schutzfolien auf der Frontscheibe – am Vorabend aufgelegt, verhindern sie Vereisung.
- Sauberkeit der Scheiben – weniger Schmutz bedeutet weniger Feuchtigkeit und damit geringere Vereisungsgefahr.
- Scheibenwischer aufstellen – so frieren sie nicht an und die Lebensdauer der Wischerblätter steigt.
Motorlaufenlassen ist verboten – und sinnlos
Einer der häufigsten Irrtümer im Winter betrifft den Motor: "Den Motor laufen zu lassen, während man Eis kratzt, ist ein No-Go", warnt Merker. Das beschleunigt die Enteisung nicht und ist obendrein strafbar. Das sogenannte Warmlaufenlassen ist in Österreich ausdrücklich verboten.
(Red)