Präsentation des neuen überarbeiteten Lochauer Gefahrenzonenplanes

Vor Ort informierten Thomas Frandl (Wildbach- und Lawinenverbauung) sowie Günter Bader (Bauamt Lochau) als sachkundige Fachleute.
Im Jahre 1998 wurde für die Gemeinde Lochau erstmals ein solcher Gefahrenzonenplan beschlossen. Jetzt erfolgte die notwendige Überarbeitung. Im Rahmen eines öffentlichen Auflageverfahrens haben nun die Bürger bis 28. September die Möglichkeit, in die Pläne Einsicht zu nehmen sowie dazu persönliche schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Änderungswünsche werden in der Folge im Zuge einer kommissionellen Verhandlung vor Ort von einer vierköpfigen Kommission mit je einem Vertreter des Lebensministeriums, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Landes Vorarlberg und der Gemeinde Lochau beurteilt. Nach Abschluss aller Verfahren wird der Gefahrenzonenplan direkt vom Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich (Lebensministerium) genehmigt. Zum Tragen kommt der neuen Gefahrenzonenplan im Rahmen der Raumplanung, Flächenwidmungen, bei Bauverfahren sowie Bewilligungsverfahren der Bezirkshauptmannschaft.
Weitere Möglichkeiten zur Einsichtnahme
Gemeinde Lochau und die Wildbach- und Lawinenverbaung laden am kommenden Dienstag, 4. September, noch einmal zu einer Informationsveranstaltung von 14 bis 19 Uhr in die Festhalle. Und bis 28. September 2012 kann während der Amtsstunden in der Gemeinde/Bauamt noch Einsicht in den überarbeiteten Gefahrenzonenplan genommen werden.