Für die flächendeckende Versorgung ist auch nach der völligen Liberalisierung des Marktes Anfang 2011 wie bisher die Österreichische Post AG zuständig. “Für die Bevölkerung gibt es die Garantie, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt wird. Und für die Post AG und die privaten Anbieter werden klare und faire Rahmenbedingungen geschaffen”, so Bures zur APA. Sie hofft auf eine Beschlussfassung bis zum Sommer.
Dem überraschend schnellen Schritt von Bures war ein monatelanger Streit über die Schließung von Postämtern vorangegangen. Ende des Vorjahres war ein postinternes Strategiepapier aufgetaucht, wonach 1.000 der 1.300 Ämter zugesperrt werden sollen. Nach heftigen politischen Schlagabtausch gab die Post Anfang März 2009 bekannt, 293 Filialen ab Jahresmitte zu schließen und dafür 450 Post-Partner finden zu wollen.
Bisher haben sieben Nahversorger unterschrieben, 33 Verträge seien unterschriftsreif. Wobei nicht gesichert ist, dass diese 450 Postpartner auch wieder genau in jenen Dörfern gefunden werden, die vorher ein Postamt hatten. Hier stellt Bures klar: “Kein Zusperren ohne Ersatz. Wenn die Post ein Amt schließt oder ein Post-Partner zusperrt, muss die Post einen neuen Partner finden oder ein neues Postamt aufsperren.”
Außerdem stärkt die Infrastrukturministerin den Gemeinden und Städten den Rücken. Der weisungsfreien Regulierungsbehörde Post-Control-Kommission wird als beratendes Gremium der Postgeschäftsstellenbeirat zur Seite gestellt. “Damit wird auch die Einbindung von Ländern und Gemeinden sichergestellt. Sie sind jedenfalls anzuhören, bevor ein Postamt in eine nicht von der Post selbst betriebene Postgeschäftsstelle umgewandelt werden kann”, betonte Bures.
Neben der flächendeckenden Versorgung mit Poststellen ist der zweite Knackpunkt der Postmarktliberalisierung die Versorgung entlegener Täler und Bergbauernhöfe – die sogenannte “Universaldienstverordnung”. Die Post befürchtete, dass sich die Mitbewerber die lukrativen Ballungsgebiete krallen und der Post dann der teure Rest bliebe. Hier stellte Bures klar, dass es kein “Rosinen-Picken” geben wird, sondern die Mitbewerber in einen Universaldienstfonds einzahlen müssen. Außerdem sind Postdienste konzessionspflichtig. Die Konzession hängt unter anderem davon ab, ob bestimmte arbeitsrechtliche Standards eingehalten werden.
Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach dem VfGH-Urteil aus dem Jahr 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten übernehmen die Post AG und die Mitbewerber. Bures: “Dadurch entsteht keinerlei Belastung für die Hauseigentümern und Mieter.”