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Post-Daten: Betroffene können fallweise Schadensersatz verlangen

Ab sofort kann angefragt werden, ob man betroffen ist.
Ab sofort kann angefragt werden, ob man betroffen ist. ©APA/Hans Punz (Themenbild)
Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass die Post Daten über die "Parteiaffinität" für Werbezwecke verkauft hat. Nun empfiehlt der VKI, sich rasch zu informieren und, falls man betroffen ist, fallweise auch Schadensersatz zu verlangen.
Datenschutzbehörde stellt Verstöße fest
Verfahren eingeleitet
Post verkauft Daten

Die Post hat die Parteizugehörigkeit der Österreicher errechnet und diese Information an Kunden für Werbezwecke verkauft und damit aus Sicht der Datenschutzbehörde gegen Gesetze verstoßen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt nun allen Österreichern, sich rasch zu informieren, ob man selber betroffen ist. Man könne die Löschung von Daten oder sogar Schadenersatz verlangen.

Die Post hält ihre Vorgangsweise weiter für rechtens und will gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde berufen. Auf der VKI-Homepage gibt es ein Muster-Schreiben für Auskunftsersuchen.

Datenschutzbehörde prüft Strafverfahren

Die Datenschutzbehörde prüft derzeit die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Post. Dass der Konzern beim Datensammeln gegen geltende Gesetze verstoßen hat, hat die Behörde bereits festgestellt. Die Post will zwar dagegen berufen. Unabhängig davon kann die Behörde aber ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und will das binnen zwei Wochen klären, wie Vizechef Matthias Schmidl der APA sagte.

Die Datenschutzgrundverordnung sieht bei Verstößen empfindliche Geldstrafen vor, die im Extremfall bis zu 20 Mio. Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Derzeit ist allerdings noch nicht klar, ob die Datenschutzbehörde ein Strafverfahren einleitet. Sollte es dazu kommen, müsste geklärt werden, wer für die Verstöße verantwortlich war, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgten und ob es sich um schwerwiegende oder mindere Verstöße handelt, erklärt Schmidl. Bei geringfügigen Verstößen kann es die Behörde auch bei einer Verwarnung belassen.

Am Dienstag hatte die Datenschutzbehörde bekannt gegeben, dass die Post aus ihrer Sicht gegen den Datenschutz verstoßen hat, weil sie die Parteipräferenzen der Österreicher geschätzt und diese Daten für Marketingzwecke verwendet hat. Die Post hat nun vier Wochen (bis 11. März) Zeit, um gegen diese Entscheidung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Ein etwaiges Verwaltungsstrafverfahren würde nach Angaben der Behörde aber unabhängig von dieser Berufung laufen.

(APA/Red)

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