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Poller-Prozess: Stadt Salzburg siegt vor Oberstem Gerichtshof

Projektleiter Christian Morgner ist über die Entscheidung der OGH erfreut.
Projektleiter Christian Morgner ist über die Entscheidung der OGH erfreut. ©APA/Gindl
Am 30. April 2011 kommt eine Segway-Fahrerin, die hinter einer Kutsche nachfährt, durch den ausfahrenden Poller in der Franziskanergasse zu Sturz. Sie verklagt deshalb die Stadt Salzburg. Das Verfahren ging durch alle Instanzen. Nun gab der Oberste Gerichtshof der Stadt Salzburg recht.

Bürgermeister Heinz Schaden: „Der OGH sagt dezidiert, dass der Unfall ausschließlich auf mangelnde Sorgfalt der Klägerin zurückzuführen war. Das ist offensichtlich auch jetzt noch bei den Poller-Unfällen so. Wir haben unsere Verkehrssicherungspflicht jedenfalls erfüllt. Mich freut’s sehr, dass der Oberste Gerichtshof uns das jetzt schwarz auf weiß bestätigt.”

Wörtlich heißt es in der Begründung: Alle Zusatzmaßnahmen (wie z.B. Ampeln oder Drehlichter) seien nur Reaktion „auf die nicht vorhersehbare Unfallhäufung und kein Beweis für eine ursprünglich mangelhafte Absicherung”.

Fehlverhalten als Ursache für Poller-Unfälle

Der städtische Poller-Beauftragte Christian Morgner zeigt sich erleichtert: „Das Landesgericht sah die Schuld noch bei der Stadt. Jetzt ist klar, dass eigentlich eine Warntafel ausreichend wäre. Alles darüber hinaus ist Zusatzservice. Die Hauptunfallursache ist und bleibt Fehlverhalten! Ich hoffe, dass es sich Unfalllenker aufgrund dieses OGH-Urteils nun zweimal überlegen, ob sie die Stadt verklagen – oder nicht.”

Noch zwei Poller-Prozesse am laufen

Aktuell laufen noch zwei Poller-Prozesse. Bei den bereits abgewickelten steht es 11:1 zugunsten der Stadt Salzburg. Wobei der eine nur deshalb verloren ging, weil aufgrund des geringen Streitwerts von unter 5.000 Euro keine Berufung möglich war.

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