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Polizistin vor Gericht: "Watschn" für Schüler?

Einem 13 Jahre alten Schüler soll sie eine "Watschn" verpasst haben. Stark: Die Schulwartin will "den Klescher" gehört haben. Eine 28-jährige Polizistin stand deshalb jetzt vor Gericht.

Der Vorfall soll sich im Vorjahr nach einem Streit zwischen mehreren Schülern und einem Ehepaar auf offener Straße in Wien zugetragen haben. Der Prozess wurde zur weiteren Zeugeneinvernahme vertagt.

Gerangel auf der Straße

Die Polizistin und ein Kollege kamen am letzten Schultag, am 27. Juni des Vorjahres, zufällig auf einer “Botenfahrt” im Zivilauto bei der Mittelschule vorbei und mussten gegenüber des Gebäude-Einganges bei einer roten Ampel warten. “Da haben wir eine Schülergruppe wahrgenommen, die mit einem älteren Ehepaar mit Walking-Stöcken ein Gerangel gehabt hat”, berichtete die junge Frau Richterin Brigitte Zeilinger.

Die Schüler hatten ihre Schultaschen am Gehsteig postiert, was dem Paar missfiel. Als der Mann und die Frau ihren Weg schließlich fortsetzten, löste sich der 13-Jährige und lief rückwärts neben den beiden her – immer wieder zur Schülergruppe zurückblickend und zum Teil auf der Fahrbahn und Straßenbahngeleisen, so die Angeklagte.

“Voll peinlich”

Da beschlossen die vorerst für den Buben nicht als Beamten erkennbaren Polizisten, nachzufragen. “Er war ganz aufgeregt und nervös. ‘Es war eh nix, was wollen’S noch’ hat er gesagt. Ich hatte den Eindruck, es war ihm voll peinlich”, so die Angeklagte.

Auf die Frage nach einem Ausweis habe er mehrmals erklärt, keinen bei sich zu haben. Als man schließlich doch einen in der Brusttasche des Burschen fand, soll dieser gejammert haben, man solle die Mutter nicht verständigen. Als schließlich die Tasche zu Boden fiel, hätten sich beide gebückt und man sei zusammengestoßen, berichtete die Angeklagte.

Die Schulwartin will vom Fenster des Dienstzimmers der Schule aus etwas ganz anderes beobachtet haben: “Ich hab gesehen, wie die Frau aufreibt. Also so richtig ausholt. Und dann hab ich einen Klescher gehört. Für mich war das a richtige Watschn”, erklärte sie. Die Angeklagte erklärte, sie habe gefragt, was denn da mit dem Ehepaar war und habe dabei mit der ausgestreckten Hand in deren Richtung gezeigt.

Kollege “im Hintergrund”

Schließlich sei sie zur Frau und dem Burschen gegangen, so die Schulwartin. Während sich der Polizei-Kollege “im Hintergrund” hielt, habe die 28-Jährige weiter mit dem 13-Jährigen “gekeppelt” und gesagt: “Und wennst noch a Wort sagst, dann kriegst noch ane.” Der Bub habe “alle fünf Finger im Gesicht picken g’habt”.

So arg sei es dann nicht gewesen, die Finger habe man nicht gesehen: “Aber es war rot”, erklärte das Opfer. “Warum gibt die Frau dir gleich eine Watschn? Hast du irgendetwas zurückgesagt?”, fragte die Richterin. “Nein, gar nix. Vielleicht, weil ich gesagt hab, ich hab den Ausweis nicht dabei.” Den habe er einfach nicht gleich gefunden, so der Bursche.

Vertagt

Die Zeugin informierte jedenfalls den Direktor. Dieser veranlasste, dass die Kinder ihre Beobachtungen notierten und auch die Rötung im Gesicht des Buben wurde fotografiert. “Nach bisheriger Beweislage schaut es nicht gut aus für Sie”, meinte die Richterin zur Angeklagten. Diese aber blieb bei ihrer Version: “Ich gebe das nicht zu, weil ich es nicht getan habe.” Der Prozess wurde vertagt.

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