Die Polizistin aus der Oststeiermark hatte in ihrer Dienststelle eine gefundene Geldbörse von einem Mann entgegengenommen. Angeblich befanden sich 350 Euro darin, die sie laut Anklage behalten haben soll. Außerdem notierte sie den Namen und die Handynummer des Finders falsch.
Weil beide Seiten ihre jeweilige Version glaubwürdig schilderten, dauerte der Prozess zwei Tage. Die Angeklagte beteuerte, ganz sicher kein Geld genommen zu haben. Ihren Angaben nach waren nur 2,50 Euro in der Geldbörse. Sie gestand aber, sich schon öfter bei Namen verschrieben zu haben. In einem früheren Bericht eines Vorgesetzten war auch von “jugendlicher Schusselei” die Rede, wie Richter Wlasak vorlas.
Die Polizistin erklärte, sie habe keine Geldprobleme gehabt. Staatsanwältin Catherine Bütler betonte in ihrem Schlussplädoyer, dass kriminelles Verhalten nicht rational erklärbar sei. Der Verteidiger sah dagegen “viele Fragezeichen und erhebliche Zweifel an der Schuld”.
Der Schöffensenat zweifelte offenbar ebenfalls und sprach die Frau frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.