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Polizisten nach Gewalt bei Klima-Demo in Wien vor Gericht

Ort des Prozesses ist das Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Ort des Prozesses ist das Landesgericht für Strafsachen in Wien. ©APA/LUKAS HUTER (Symbolbild)
Zwei Polizisten haben sich nächste Woche am Landesgericht für Strafsachen in Wien zu verantworten, nachdem es zu Gewalttätigkeiten im Rahmen der Auflösung einer Klima-Demonstration gekommen sein soll.

Ein Beamter ist wegen Körperverletzung und strafbarer Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung angeklagt. Er soll einen in Bauchlage fixierten Demonstranten mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt haben. Der zweite ist wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und falscher Beweisaussage angeklagt.

Klima-Demo ging im Mai 2019 in Wien über die Bühne

Am 31. Mai 2019 kam es bei der Auflösung einer Sitzblockade im Rahmen einer Klima-Demo in der Wiener Innenstadt bei der Urania zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Bereits mehrfach haben Richter des Landesverwaltungsgerichts Wien entschieden, dass die Exekutive bei diesem Einsatz rechtswidrig gehandelt hat - auch im Fall der nun angeklagten Beamten. Dem Aktivisten waren neun Fauststöße in die Nierengegend versetzt worden, bei gleichzeitiger Fixierung durch mehrere Beamte am Boden. Der Mann erlitt Hämatome sowie eine leichte Prellung der rechten Niere. Ein Video der Amtshandlung war im Internet veröffentlicht worden.

Rund 100 Manifestanten hatten damals am Rande einer angemeldeten Klimademo bei der Kreuzung vor der Urania eine Sitzblockade errichtet. Die Kundgebung wurde aufgelöst. Der Manifestant blieb bis zu seiner Verbringung durch die Polizeikräfte neben anderen Demonstranten sitzen, einer Aufforderung, sich zur Identitätsfeststellungszone der Polizei zu begeben, kam er nicht nach. Schließlich wurde er von mehreren Beamten weggetragen. Sie brachten ihn in die sogenannte gesicherte Zone und fixierten ihn am Boden. Dort versuchte der Aktivist, sich loszureißen. Die Polizisten sprachen die Festnahme aus und versuchten, dem Mann Handfesseln anzulegen. Dieser hatte die Arme unter dem Oberkörper zusammengezogen. Der Erstangeklagte, ein 33-jähriger Beamte der Bereitschaftseinheit, versetzte dem Demonstranten in kurzer Abfolge insgesamt neun Fauststöße gegen die rechte Körperseite, woraufhin dem Aktivisten die Handschellen angelegt werden konnten.

Anklageschrift über Polizei-Richtlinien

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, sehen die Richtlinien für das Einsatztraining der Polizei das Versetzen von Fauststößen gegen den unteren Rumpfbereich gegen eine am Boden liegende Person nicht vor, insbesondere nicht, um diese dazu bewegen, ihre Arme frei zu geben. Der Erstangeklagte, der zwar mehrfach im Jahr an Einsatztrainings teilnahm, beherrschte die für diesen Fall eigentlich vorgesehene Festnahmetechnik jedoch nicht.

Sein 37-jähriger Kollege verfasste noch am selben Tag einen tatsachenwidrigen Amtsvermerk. Darin behauptete er, dass der Aktivist mehrfach versucht haben soll, die Beamten zu treten. Auch bei der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht im Dezember 2019 wollte er zur Sache falsch aussagen. Er muss sich daher wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie falscher Beweisaussage verantworten.

Polizisten in Einvernahmen nicht geständig

Beide Beamten waren in den bisherigen Einvernahmen nicht geständig. Der 33-jährige ist mittlerweile Revierinspektor, sein 37-jähriger Kollege zum Kontrollinspektor aufgestiegen. Der Prozess findet am Freitag, den 27. August statt. Im Fall von Schuldsprüchen droht den Beamten der Amtsverlust, sollte das verhängte Strafausmaß ein Jahr übersteigen.

(APA/Red)

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