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Polizisten "beschützten" Dealer

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Die Wiener Polizei kommt nicht zur Ruhe. Am Donnerstag sind im Straflandesgericht zwei Kriminalbeamte wegen Amtsmissbrauchs zu elf bzw. neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Sie hatten ihre „schützenden Hände“ über einen Informanten gehalten, der von der Justiz per Haftbefehl gesucht wurde. Die Polizisten kannten seine Adresse und wussten, dass er sich dort auch aufhielt.

Statt ihn festzunehmen, traf sich einer der Beamten laut nicht rechtskräftigem Urteil – Verteidiger Christian Werner erbat Bedenkzeit – weiterhin mit dem Suchtgifthändler. „Diesem wurden sogar Tipps gegeben, wie er der Verhaftung entgehen kann“, kam die Vorsitzende des Schöffensenats, Sonja Weis, aus dem Staunen nicht heraus. Der Gesuchte blieb wochenlang unbehelligt, erst Kollegen einer anderen Dienststelle brachten ihn schließlich „zur Strecke“.

Alles hatte mit einer Amtshandlung im September 2004 begonnen. Die beiden Polizisten, 39 und 40 Jahre alt, waren an einer Razzia in einem Lokal in Wien-Fünfhaus beteiligt, das als „Haschisch-Höhle“ galt. Dabei wurde ein Mann verhaftet, der sich ihnen als Informant antrug und einen Deal anbot: Er werde ihnen „einen großen Erfolg bringen“ und die Beschlagnahme von 100 Kilogramm Cannabisharz ermöglichen.

Im Gegenzug soll dem „Zundgeber“ versprochen worden sein, man werde „seine Angelegenheit beim Staatsanwalt niederbügeln“, so das wörtliche Zitat in der Anklageschrift. Tatsächlich wurde seine Rolle in der schriftlichen Anzeige verharmlost und „klein geredet“, so dass er zunächst auf freiem Fuß blieb.

Doch die Anklagebehörde wurde stutzig, als sie feststellte, dass der Mann einschlägige Vorstrafen aufwies, die die Polizei in ihrer Anzeige offensichtlich verschwiegen hatte. Einer der Beamten wurde vorgeladen. Dieser gab nun preis, dass es sich um einen Informanten handle, für den er gleich ein gutes Wort einlegte. Die Staatsanwaltschaft beantragte dennoch einen Haftbefehl, der Mann wurde zur Fahndung ausgeschrieben.

Spätestens jetzt hätten die Kriminalbeamten reagieren müssen. Sie wussten nämlich seit längerem, wo der Mann wohnte. Allerdings hatte dieser in der Zwischenzeit sein Versprechen wahr gemacht, nach Rücksprache mit den Polizisten einen „Scheinkauf“ getätigt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Festnahme eines Haschisch-Großverkäufers und der Sicherstellung einer großen Suchtgiftmenge geleistet.

Möglicherweise erwarteten sich die Kriminalbeamten weitere „Zunds“. Jedenfalls soll der Mann in Folge regelmäßig mit ihnen telefoniert haben, während offiziell nach ihm gefahndet wurde. Man gab ihm sogar aus seinem Besitz beschlagnahmte 2.000 Euro zurück, indem ein angeblich von seiner Mutter stammendes Schreiben aufgesetzt wurde, in dem diese beteuerte, sie habe besagte Summe ihrem Sohn geliehen. In Wahrheit war das Schriftstück getürkt.

Der Gesuchte konnte erst am 30. November 2004 in seiner Wohnung festgenommen werden, nachdem das Fahndungsersuchen an eine andere Dienststelle weiter geleitet worden war.

Die Polizisten bekannten sich der erdrückenden Beweislage zum Trotz „nicht schuldig“. Sie behaupteten, vom Haftbefehl zunächst keine Kenntnis erlangt zu haben. Das entsprechende Fax sei nicht in ihrem Kommissariat eingelangt. Den Mann getroffen und ihm das beschlagnahmte Geld „zugeschanzt“ zu haben, stellten sie in Abrede.

„Das Gericht ist nicht ganz so blöd, wie manche zu glauben scheinen“, kommentierte die Richterin diese Verantwortung. Sie kritisierte zudem mit scharfen Worten die Zeugenauftritte von zwei Kollegen der Beschuldigten, die versucht hatten, diese zu entlasten. Diese hätten „gelogen“, ihre Auftritte bezeichnete Weis „gelinde gesagt als Frechheit“.

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