Richterin Daniela Setz-Hummel verurteilte den 55-Jährigen am Dienstag im Straflandesgericht Wien zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die ihm bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach einer anonymen Anzeige gegen den Lokalbesitzer wurde dessen Telefon überwacht – das hatte der Angeklagte offensichtlich nicht gewusst und gab dem Mann rund eine halbe Stunde vor den Kontrollen Bescheid. “Servus, du, heute sind schwere Kontrollen, gell?”, zitierte die Richterin aus dem Protokoll des Telefongesprächs. “Waren Sie befreundet?” – “Nein”, schüttelte der geständige Angeklagte den Kopf. “Ich weiß nicht, welcher Teufel mich da geritten hat.”
Für die Richterin war es eine “klare Sache”. Der Verteidiger erklärte, beim Lokalbesitzer habe es sich um eine Art “Polizeifreund” gehandelt, der den Beamten immer wieder mit Informationen geholfen hatte. Im Zusammenhang mit dem besagten Mann hatte es bereits zwei Verurteilungen – eine noch nicht rechtskräftig – wegen Amtsmissbrauchs von Kollegen des 55-Jährigen gegeben.