Polizist nach brutaler Gewalt gegen Jugendlichen freigesprochen

Der Schöffensenat sah beim Angeklagten keinen wissentlichen Befugnismissbrauch, der Polizist habe bei seiner Gewaltausübung auch "nicht das gerechtfertigte Ausmaß" überschritten, hieß es in der Begründung.
Staatsanwältin empört
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Anja Oberkofler legte dagegen sofort Nichtigkeitsbeschwerde ein. Sie warf dem vorsitzenden Richter vor, eine von ihm vorbereitete schriftliche Begründung für den Freispruch verlesen zu haben. Die Entscheidung sei daher nicht nach eingehender Beratung mit den Schöffen, sondern allein vom Berufsrichter getroffen worden, unterstellte Oberkofler dem Vorsitzenden. "Das Urteil wurde offensichtlich vorher geschrieben und abgelesen", stellte die Staatsanwältin sichtlich entrüstet fest, ehe sie grußlos den Gerichtssaal verließ. Zuvor hatte sie noch Befangenheit des vorsitzenden Richters moniert und sich bei der Schriftführerin rückversichert, dass diese ihre Ausführungen protokolliert hatte.
(APA)