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Polizist nach Alkohol-Eklat auf Dienststelle zu Geldstrafe verurteilt

Ein Wiener Polizist wurde nach Alkoholexzessen auf der Dienststelle disziplinär bestraft – das Bundesverwaltungsgericht verhängte eine Geldstrafe.
Ein Wiener Polizist wurde nach Alkoholexzessen auf der Dienststelle disziplinär bestraft – das Bundesverwaltungsgericht verhängte eine Geldstrafe. ©APA/AFP
Ein Wiener Polizist muss nach einem schweren Alkoholexzess auf seiner Dienststelle eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte laut "Kurier" eine Entscheidung der Bundesdisziplinarbehörde und sah in dem Urteil eine "generalpräventive Wirkung".

Der Beamte war nach einer internen Feier betrunken, "nach Exkrementen riechend" und unbekleidet im Stiegenhaus der Dienststelle aufgefunden worden. Zwei Kollegen hatten ihn gegen 23.30 Uhr in diesem Zustand entdeckt. Zuvor soll er in einem fremden Büro seine Notdurft verrichtet und verschmutzte Kleidung zurückgelassen haben.

Weißwein in Kombination mit Schmerzmitteln

Laut Urteil wollte der Mann ursprünglich im Büro übernachten, konnte jedoch wegen seiner Alkoholisierung nicht rechtzeitig die Toilette erreichen und sperrte sich beim Verlassen versehentlich aus. Er selbst gab an, lediglich drei bis vier Gläser Weißwein in Kombination mit Schmerzmitteln konsumiert zu haben.

Das Gericht zweifelte jedoch an dieser Darstellung und hielt es für wahrscheinlich, dass er bereits während des Dienstes mit dem Alkoholkonsum begonnen hatte. Bereits in der Vergangenheit war dem Beamten zweimal der Führerschein entzogen worden – jeweils wegen Trunkenheit am Steuer, einmal mit 2,28 und einmal mit 1,4 Promille. Im zweiten Fall befand er sich auf dem Weg zur Arbeit.

Es sollten keine Zweifel an der Vorbildfunktion entstehen

Trotz der Vorfälle wurde dem seit 30 Jahren im Dienst stehenden Polizisten von seinem Vorgesetzten hohe fachliche Kompetenz und soziale Reife attestiert. Zum Zeitpunkt der Entscheidung im Juni war der Mann dienstfrei gestellt, ein Verfahren zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand lief.

Das BVwG betonte, dass ein solches Verhalten geeignet sei, "das Vertrauen der Allgemeinheit in die Polizei schwer zu beschädigen". Der Alkoholkonsum müsse daher auch außerhalb des aktiven Dienstes so gestaltet sein, dass keine Zweifel an der Vorbildfunktion von Exekutivbeamten entstehen.

(VOL.AT)

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