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Polizist muss sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten

Ein Polizist muss sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten.
Ein Polizist muss sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. ©dpa (Sujet)
Vor zwei Jahren wurde eine damals 47-Jährige in der Silvesternacht bei einer Tankstelle in der Wiener Innenstadt festgenommen und danach wegen Verletzungen im AKH behandelt. Ein Polizist soll die Frau wenige Tage später wahrheitswidrig wegen aggressiven Verhaltens angezeigt haben. Der Beamte muss sich am Mittwoch in Eisenstadt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten.

Die 47-Jährige war in der Silvesternacht am Gelände einer Tankstelle in der Wiener Innenstadt festgenommen worden. Nach der Amtshandlung der Polizisten wurden bei der Frau im Wiener AKH unter anderem ein Bruch des Steißbeins, Prellungen von Schädel und Knie sowie Blutergüsse festgestellt. Die Festnahme wurde von einer Überwachungskamera erfasst und auf einem halbstündigen Video festgehalten.

Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei

Die Frau erhob nach dem Vorfall Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei. Die Ermittlungen wurden an die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt delegiert. Diese prüfte die Verdachtsmomente gegen insgesamt 19 Personen. Nach Durchführung von mehr als 30 Vernehmungen, mehreren Gegenüberstellungen und Augenscheinen, Einholung von drei Sachverständigengutachten sowie intensiver Videoanalyse stellte die StA das Ermittlungsverfahren gegen die verdächtigten Polizisten ein.

Ein für die Einbringung einer Anklage erforderlicher Tatverdacht wegen Übergriffen konnte gegen keine der beschuldigten Personen begründet werden, wurde damals mitgeteilt. Bei der Aufarbeitung des Falles ergab sich für die Anklagebehörde auch noch ein anderer Aspekt: Nach der Amtshandlung zu Silvester hatte ein Beamter am 7. Jänner 2015 gegen die 47-Jährige Verwaltungsstrafanzeige wegen des Vergehens des aggressiven Verhaltens gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht und gegenüber Militärwachen erstattet.

Verdacht auf Amtsmissbrauch

Demnach soll die Frau “trotz wiederholt erfolgter Abmahnungen und trotz Information über die Legung einer Verwaltungsstrafanzeige ihr aggressives Verhalten gegen den amtshandelnden Polizeibeamten fortgesetzt und dadurch die Amtshandlung verhindert” haben. Für die Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestehe der Verdacht, dass diese Anzeige falsch sei bzw. nicht stimme, was drinnen stehe, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Roland Koch auf APA-Anfrage.

Jede Amtshandlung habe eine Nachbearbeitung. “Wenn ein Polizeibeamter eine Verwaltungsübertretung feststellt, muss er eine Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde legen”, erläuterte Koch. Bei der im Fall der 47-Jährigen erstatten Anzeige bestehe der Verdacht, dass sie aus mehreren Aspekten heraus inhaltlich unrichtig sei. Die Frage, ob der Polizist damit Amtsmissbrauch begangen hat, beschäftigt nun am Mittwoch in Eisenstadt einen Schöffensenat.

(apa/red)

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