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Polizist in Korneuburg vor Gericht: 100 Langsamfahrer fälschlich angezeigt

Der Autobahn-Polizist stand in Korneuburg vor Gericht, weil er Langsamfahrer fälschlich anzeigte
Der Autobahn-Polizist stand in Korneuburg vor Gericht, weil er Langsamfahrer fälschlich anzeigte ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ein 46-jähriger Polizist steht in Korneuburg vor Gericht, weil er Autofahrer, die er in seiner Freizeit bei Fehlverhalten beobachtete, in seiner Dienstzeit zur Anzeige brachte. Besonders hatte er es auf Lenker abgesehen, die auf der Autobahn nicht vorschriftsmäßig rechts fuhren.

Weil er Verwaltungsübertretungen falsch datierte, musste sich ein niederösterreichischer Polizist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg verantworten. Dem Beamten der Autobahnpolizei wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen. Er wurde zunächst zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine Vielzahl von Anzeigen gegen Autofahrer umdatiert hatte. Wenn dieses Urteil des Schöffensenates Rechtskraft erlangt, ist der 46-Jährige seinen Job los.

Wegen 100 Fällen in Korneuburg vor Gericht

Laut Staatsanwaltschaft hatte der 46-Jährige, vormals in Wiener Neustadt tätig, an seiner neuen Dienststelle bei der Autobahnpolizei Schwechat fast das gesamte vergangene Jahr hindurch Verwaltungsübertretungen vorwiegend in Form von Missachtung des Rechtsfahrgebotes, die er auf dem Weg in die Arbeit – also privat – wahrgenommen hatte, zeitmäßig in die Dienstzeit verlegt und damit wissentlich falsche Daten eingetragen. Die Bürger hätten ein Recht auf korrekte Abwicklung von Verwaltungsstrafverfahren.

Der Mann bekannte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Sein Anwalt sah keine wissentliche Schädigungsabsicht und auch keinen Vorteil für seinen Mandanten, wenngleich er selbst “keine sinnvolle Erklärung” zum Motiv anbieten konnte.

Wollte Polizist nur schlafen oder Wurstsemmeln essen?

Richter Manfred Hohenecker verwies darauf, dass schon der bedingte Vorsatz reiche und 100 unbescholtene Bürger, die zum Zeitpunkt ihrer angeblichen Verwaltungsübertretung etwa bereits im Flugzeug saßen, damit “Zores” hatten.

Das einzige Motiv, das er sich vorstellen konnte, wäre, dass der Beschuldigte mit zum Beispiel fünf Mandaten um 7.05 Uhr seinen “Arbeitsnachweis” erbracht und für den Rest des Tages auf einem Autobahnparkplatz Wurstsemmeln essen oder schlafen konnte, stellte der Richter “überspitzt ausgedrückt” in den Raum. Die Rechtfertigung des Angeklagten, sein Hirn habe ausgesetzt, war Hohenecker zu wenig. Er stellte auch eine “Privathatz” auf Linksfahrer in den Raum: “Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer nicht rechts fährt?”

“Nicht länger tragbar” – verliert Angeklagter seinen Job?

“Sie sind als Polizist nicht länger tragbar”, betonte Hohenecker in seiner Begründung unter Hinweis auf eine – “selten zu erlebende” – einschlägige Vorverurteilung. Die Delikte habe der Beamte noch in der Probezeit begangen und sei daher “haarscharf” an einer unbedingten Verurteilung vorbeigeschrammt. Das Gericht in Korneuburg glaube nicht an die Selbstreinigungskraft der Polizei und vertraue nicht auf die Disziplinargewalt des Innenministeriums, sondern halte es für richtig, dass der Mann aus dem Polizeidienst entfernt werde.

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