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Polizist aus dem Burgenland führte "private" Rotlichtkontrollen durch

Wegen privater Kontrollen im Rotlichtmilieu musste sich ein Polizist vor Gericht verantworten.
Wegen privater Kontrollen im Rotlichtmilieu musste sich ein Polizist vor Gericht verantworten. ©APA (Symbolbild)
Ein 50-jähriger Polizist aus dem Burgenland führte auf eigene Faust Kontrollen im Rotlichtmilieu durch, bei denen auch der eigene Lustgewinn nicht zu kurz kam. Dafür musste er sich jetzt in Wien vor Gericht verantworten. Seinen Job ist er los, zudem wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Oberlandesgericht Wien hat laut “Kurier” einen 50-jährigen suspendierten Beamten jetzt zu 15 Monaten Haft – fünf Monate davon unbedingt – wegen geschlechtlicher Nötigung und Amtsmissbrauchs verdonnert. Das Landesgericht Eisenstadt hatte den Mann im Februar vergangenen Jahres zu fünf Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Beamte hatte Nichtigkeit und Berufung angemeldet.

Polizist führte private Kontrollen durch

Die Staatsanwaltschaft in Eisenstadt hatte dem Mann mit 29-jähriger Polizei-Laufbahn vorgeworfen, abseits der offiziellen Überprüfungen von Lokalen der Rotlichtszene auch privat Bars besucht und im Alleingang “Kontrollen” durchgeführt zu haben. Dabei hatte er eine Prostituierte im Intimbereich berührt. Bei “Mängeln” – wenn etwa auf der Kontrollkarte der Nachweis der erforderlichen regelmäßigen Untersuchungen fehlte – hatte der Ermittler von einigen Frauen 50 Euro verlangt. Falls sie das Geld nicht hatten, soll er angeboten haben, auf die Einhebung der “Sicherheitsleistung” zu verzichten, wenn er sie dafür “begrapschen” könne.

Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung

Jetzt setzte es beim Oberlandesgericht Wien die rechtskräftige Verurteilung. Die Haftstrafe wurde von einem Richtersenat empfindlich erhöht. Man ging auf 15 Monate hinauf, fünf Monate davon hat der suspendierte Beamte abzusitzen. Das Urteil ist laut der Tageszeitung rechtskräftig. Senatspräsident Leo Levnaic-Iwanski vom OLG wird in der Tageszeitung (Dienstagausgabe) so zitiert: “Die Tathandlungen sind besonders verwerflich, weil es sich um zwei Delikte – nämlich um Sexualdelikte und um Amtsmissbrauch – handelt. Das Urteil bedarf auch zwingend des Amtsverlustes des Verurteilten.” Das Gericht war Montagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (APA)

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