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Polizei Wien schränkt Parteienverkehr weiter ein

Die Polizei Wien informierte am Mittwoch über weitere Einschränkungen im Parteienverkehr.
Die Polizei Wien informierte am Mittwoch über weitere Einschränkungen im Parteienverkehr. ©APA (Sujet)
Österreichweit gibt es aufgrund des Coronavirus zu Einschränkungen im Parteieinverkehr. Wie die Polizei Wien am Mittwoch mitteilte, gilt dies nun auch für das Verkehrsamt und die Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug (AFA).
Erste Einschränkungen im Parteienverkehr

Die Wiener Polizei hat den Parteienverkehr in Visaangelegenheiten bei der Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug (AFA) am Mittwoch "bis auf Weiteres" eingestellt. Das wäre brisant, weil ja immer wieder Visa von in Österreich sich aufhaltenden ausländischen Staatsbürgern ablaufen. Allerdings betonte die Polizei: "Den betroffenen Fremden erwachsen keinerlei behördliche Nachteile."

Ausreise aus Österreich "faktisch unmöglich"

Die Ausreise aus Österreich sei "faktisch unmöglich", hieß es laut Polizei. "Es drohen keine Konsequenzen im nachfolgenden Verfahren, da den betroffenen Personen kein Verschulden an der Nichtausreise trifft."

Eine Einschränkung gibt es auch beim Verkehrsamt: Laut Polizei wird der eingeschränkte Parteienverkehr ab sofort jeden Donnerstagnachmittag (13.30 bis 17.00 Uhr) eingestellt. Der restliche Parteienverkehr bleibe bis auf Weiteres eingeschränkt möglich. Es entfalle daher der Austausch ausländischer Führerscheine (sowohl aus dem EWR als auch aus den Nicht-EWR-Ländern) sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für Parteien ohne Ladung, war auf der Homepage des Verkehrsamtes nachzulesen. Entzugsakten würden aber weitergeführt. Begleitpersonen müssen vor dem Amtsgebäude warten.

Weitere Einschränkungen

Einschränkungen kamen dazu im e-Bereich: So ist die Erfassung von E-Card-Fotos ausgesetzt. Arztbesuche sind für die Dauer dieser Maßnahme mit der alten E-Card bzw. mit Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich.

Außerdem werden elektronische Verpflichtungserklärungen nicht mehr entgegen genommen, weil die Botschaften die Visaerteilung eingestellt haben. Dabei geht es um Bürgschaften für Drittstaatsangehörige, wenn diese nach Österreich kommen wollen.

(Red.)

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