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Polizei warnt private Feuerwerk-Fans

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Strenge Strafen droht die Wiener Exekutive jenen Feuerwerks-Veranstaltern an, die ihre Raketen ohne Genehmigung in den Himmel steigen lassen - bis zu 2.000 Euro Strafe oder sechs Wochen Haft möglich.

Das alte Jahr wird auch heuer mit einer großen „Knallerei“ auf den Straßen verabschiedet werden. Die Wiener Polizei will mit verstärkten Schwerpunkt-Einsätzen darüber wachen, dass beim Zünden von Raketen & Co die Gesetze eingehalten werden. Feuerwerk-Fans wurden am Montag daran erinnert, „bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen Zurückhaltung zu üben und auf ruhebedürftige Mitbürger Rücksicht zu nehmen“. „Verstöße werden rigoros geahndet“, warnt die Exekutive. Das Pyrotechnikgesetz sehe Geldstrafen bis zu 2.180 Euro oder Arreststrafen bis zu sechs Wochen vor.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden. Personen unter 18 Jahren dürfen sie weder besitzen noch verwenden. Damit man pyrotechnische Gegenstände der Klassen III (Mittelfeuerwerk) und IV (Großfeuerwerk) zünden darf, braucht man eine behördliche Bewilligung, die in Wien das Administrationsbüro der Bundespolizeidirektion ausstellt.


Nicht in der Nähe von Menschenansammlungen schießen

Grundsätzlich verboten sind Feuerwerk und Knallerei in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Krankenhäusern. In unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen ist der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen II, III und IV nicht erlaubt.

Seit Jahren dürfen Pyrotechnika der Klassen II, die einen Metallknallsatz oder einen Knallsatz mit Schwarzpulver enthalten, nur dann verwendet werden, wenn aus einer Entfernung von acht Metern die Lautstärke 120dB(A)I nicht übersteigt und ein entsprechendes Prüfzeichen aufgedruckt ist. Auf allen Feuerwerks- und Knallkörpern muss die Klassenzugehörigkeit ersichtlich sein.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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