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Polizei warnt: Halloween-Streiche sind keine Kavaliersdelikte

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"Sachbeschädigung ist kein Brauchtum!" Diese klare Aussage kam am Donnerstag vom Bundeskriminalamt. Anlass für die Warnung ist das bevorstehende Halloween-Fest am Samstag. Besonders Jugendliche und alkoholisierte Erwachsene verüben strafbare Streiche.
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Der amerikanische Brauch mit Ursprung bei den Kelten erfreut sich in unseren Breiten immer größerer Beliebtheit. Kinder, aber auch Erwachsene ziehen verkleidet durch die Straßen und läuten an Haustüren, um Süßigkeiten zu erbitten. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass es dabei immer mehr zu Sachbeschädigungen und Ruhestörungen kommt, so die Polizei.

Nach Halloween-Tradition hat man das Recht, jemandem einen Streich zu spielen, der einem Süßigkeiten verweigert. Allerdings sollte das nicht übertrieben werden. Die strafbaren Handlungen zu Halloween werden nicht nur von Kindern, denen ihr unrechtes Handeln zum Teil gar nicht bewusst ist, verübt, sondern auch von Jugendlichen oder alkoholisierten Erwachsenen.

Das Bundeskriminalamt empfiehlt folgende Maßnahmen:

– Gegenstände wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Freien (Gärten, Terrassen, usw.) lassen.

– Brennbare Materialien aus dem Postkästen entfernt.

– Für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern) sorgen.

– Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf geschützten Plätzen abstellen.

– Die eigenen Kinder aufmerksam machen, dass manche “Streiche” gerichtlich strafbare Handlungen darstellen.

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