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Polizei NÖ geht gegen Laserblocker vor

Die niederösterreichische Polizei will gegen Laserblocker vorgehen.
Die niederösterreichische Polizei will gegen Laserblocker vorgehen. ©APA (Sujet)
Die niederösterreichische Polizei hat seit Jahresbeginn bereits 146 Laserblocker sichergestellt. Vor allem Fahrer von teuren Autos seien mit diesen Störgeräten unterwegs, so der Leiter der Landesverkehrsabteilung, Ferdinand Zuser, am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit LHStv. Franz Schnabl (SPÖ). Nun will die Polizei NÖ den Laserblockern den Kampf ansagen. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5.000 Euro.

Der überwiegende Teil der angezeigten Lenker kommt den Angaben zufolge aus Österreich, lediglich 27 Pkw hatten ausländische Kennzeichen. Der Kauf und Besitz von Laserblockern ist zwar erlaubt, das Verwenden und Mitführen eines derartigen Störgeräts, das die Messung via Laser verhindert, ist aber nach dem Kraftfahrgesetz strafbar. Die Lenker wollen laut Zuser mit den illegalen Einbau einen Führerscheinentzug verhindern, der bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit droht.

NÖ Polizei sagt Laserblockern den Kampf an

Während der Anteil der alkoholisierten Lenker laut Zuser im Sinken ist, nimmt die Anzahl der durch Drogen beeinträchtigten Fahrer stark zu. Wegen überhöhter Geschwindigkeit gibt es täglich rund 3.000 Übertretungen, wobei laut dem Leiter der Landesverkehrsabteilung exzessive Tempoüberschreitungen im Sinken sind. Die Hauptunfallursache sei Ablenkung, etwa durch das Handy.

Zu Tempo 140 – eine Teststrecke befindet sich in Niederösterreich – hieß es, ersten Einschätzungen zufolge werde nach den Diskussionen über Toleranzen das Geschwindigkeitslimit bisher großteils eingehalten. Für eine erste Bilanz sei es allerdings “viel zu früh”, sagte Schnabl, es gebe noch keine nennenswerten Erfahrungswerte. Er verwies darauf, dass bei 140 km/h der Bremsweg verlängert werde, außerdem gebe es mehr Schadstoffemissionen und ein größerer Abstand zum vorderen Fahrzeug sei nötig.

“Die Verkehrssicherheit hat oberste Priorität”, betonte Schnabl und nannte neben Tempo 140 auch Rechtsabbiegen bei Rot und Öffnung des Pannenstreifens bei Stau. Wenn das Unfallrisiko auch nur theoretisch steigen könne, sei bei Maßnahmen Vorsicht geboten, so der für Verkehrsrecht zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter.

(APA/Red)

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