Der „Koordinator für Menschenrechtsangelegenheiten“ hat die Aufgabe alle polizeilichen Themenbereiche wie Organisationskultur, interne/externe Kommunikation, Arbeitsprozesse, Zielvorgaben, Statistiken, Führung, Normenanwendung, Dokumentation, Opfer-/Täter-/Zeugenschutz, Öffentlichkeitsarbeit, usw. anlassbezogen und generell auf menschenrechtliche Kompatibilität zu prüfen. Dabei soll mit anderen Institutionen, die sich mit Menschenrechten befassen, kontinuierlich Kontakt gehalten und eine nachhaltige Kooperation angestrebt werden.
„Ziel ist es, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch stärker als bisher auf Menschenrechte zu sensibilisieren und eine Organisationskultur zu implementieren, in der der Schutz der Menschenrechte einen unverrückbaren Teil polizeilicher Aufgabenerfüllung darstellt.“
Mit der Aufgabe des „Koordinators für Menschenrechtsangelegenheiten“ wurde Oberstleutnant Friedrich Kovar betraut. Friedrich Kovar war bis 2006 für die Aufarbeitung von Beschwerden und der rechtlichen Beurteilung von Zwangsmaßnahmen zuständig. Darüber hinaus pflegt Kovar intensiven Kontakt zu NGOs und Menschenrechtsorganisationen und stellt seit jeher menschenrechtliche Perspektiven in den Vordergrund seiner Aufgabenbereiche.