Aus einer Aussendung geht erstmals genau hervor, wie viele Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Bombendrohungen, Nötigungen in Form von Drohmails und beharrliche Verfolgungen im Sinn des §107 a Strafgesetzbuch den Aktivisten angelastet werden.
Der amtsführende Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Elmar Marent, verteidigte in der Aussendung die Ermittlungsführung, die “rechtsstaatlich und verhältnismäßig” gewesen sei. “Der Versuch, die Arbeit dieser Beamten zu kriminalisieren, muss mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden”, betonte er. Es könne nicht im Interesse des Rechtsstaates sein, jene Organe, die zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten durch die Rechtsordnung berufen sind, zu kriminalisieren, so Marent.
Entsprechend der Faktenlage seien die Strafverfolgungsbehörden zu Recht tätig geworden, so der Generaldirektor. “Hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Wie kämen die Opfer dazu, wenn Justiz und Polizei einfach wegschauen würden? Die zuständige Staatsanwaltschaft hat nach Prüfung dieser Ergebnisse die Anträge auf Grundrechtseingriffe beim weisungsfreien Richter gestellt, der letztlich die Untersuchungshaften verhängte. Hier nun von einem Polizeiskandal zu sprechen, ist nicht nur aufgrund dieser Tatsachen absurd.”