Seit März 2009 werden bei Neu-Ausstellung eines Reisepasses auf dem Sicherheitschip auch die Fingerabdrücke des Besitzers verewigt. Mit der Neuregelung soll es der Polizei nun auch ermöglicht werden, Fingerabdrücke bei Grenzkontrollen abzunehmen. “Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, zum Zwecke der Grenzkontrolle die Identität der Betroffenen festzustellen (…)”, heißt es im Entwurf.
Polizei nimmt Fingerabdrücke an der Grenze
Dazu können die Sicherheitsorgane “die Identität des Inhabers eines Reisedokuments oder Visums durch Vergleich der auf dem Datenträger, im Visa-Informationssystem (VIS) oder einer anderen zentralen Datenanwendung gespeicherten biometrischen Daten mit den direkt verfügbaren, abgleichbaren Merkmalen der zu kontrollierenden Person” überprüfen – sie dürfen also Fingerabdrücke abnehmen.
Novelle des Grenzkontrollgesetzes
Aus dem Innenministerium hieß zur geplanten Novelle, deren Begutachtungsfrist vor gut einer Woche geendet hatte, es gehe dabei lediglich darum, den Beamten im Falle begründeter Zweifel (ob der Pass tatsächlich auch der Person gehört, die sich damit ausweist) die Möglichkeit zur Kontrolle zu geben. Für den Vergleich brauche man aber nicht nur die biometrischen Daten im Pass, sondern auch die Fingerabdrücke der betreffenden Person, daher die Novelle. Es gehe lediglich darum, eine rechtliche Lücke zu schließen”, sagte ein Ministeriums-Sprecher.
Die Gesetzesänderungen betreffend des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl betreffen technische Details für die Umsetzung. Das Bundesamt wurde im Grunde von der Regierung bereits 2011 beschlossen, ein erstes entsprechendes Gesetzespaket passierte im Juli 2012 den Nationalrat. Ab 2014 soll das Bundesamt 194 mit Fremdenangelegenheiten befasste Behörden in einer zusammenfassen, was vor allem eine Verwaltungsvereinfachung bringen soll. (APA)