Polizei bei Wiener Akademikerball mit 29 Kamerateams im Einsatz

Das Ausmaß der sogenannten Beweissicherungsteams sei in “jedem Fall neu”, sagte Golub. Die Teams dienen der “Beweissicherung, sie werden genau dokumentieren, wer was getan hat”, erklärte Polizeipräsident Gerhard Pürstl anlässlich der Diskussionsveranstaltung “Polizei als Schützerin der Grundrechte”.
Bis zu 2.800 Polizisten sichern Akademikerball
Insgesamt werden ähnlich wie im Vorjahr 2.500 bis 2.800 Polizisten im Einsatz sein, auch aus den Bundesländern. Bisher wurden nach Angaben der Polizei zwei Demonstrationsmärsche sowie zwei Standkundgebungen gegen den von der FPÖ veranstalteten Ball sowie vier Pro-Standkundgebungen angemeldet. Die Frist für die Anmeldungen endet jedoch erst 24 Stunden vor dem Ball.
Sperrzone rund um Wiener Hofburg
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird es auch heuer wieder ein Platzverbot rund um die Hofburg, in der der “Wiener Akademikerball” (der ehemalige Ball des Wiener Burschenschafter-Korporationsrings/WKR-Ball) stattfindet, geben. Wie genau die Sperrzone aussehen wird, war eine Woche davor noch unklar. Journalisten sollen nach Angaben von Pürstl Zutritt bekommen, auch sollen sie “weitgehende Bewegungsfreiheit” erhalten, sagte er.
Dauerstreit um Zugang für Journalisten
Zugang wird es aber “nur über eine Eingangsschleuse geben, sonst ist das nicht zumutbar”, meinte der Polizeipräsident. Journalisten mit entsprechendem Ausweis bzw. einem Nachweis, dass sie redaktionell tätig sind, werden eine Akkreditierung erhalten. Dies ist für Pürstl jedenfalls machbar, “ich glaube nicht an einen Ansturm aus der ganzen Welt”. Sollte jedenfalls irgendwo “der Hut brennen”, dann “spielt sich das nicht im Platzverbot ab”, meinte der Polizeipräsident.
“Nicht die Polizei entscheidet, wo wir stehen und worüber wir berichten, sondern wir Journalisten wollen entscheiden”, forderte der “Falter”-Chefredakteur Florian Klenk. “Ich appelliere an die Polizei, die Arbeit der Kollegen nicht zu behindern”, sagte Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft.
Die Polizei will jedenfalls auf “Transparenz und offenen Dialog” setzen, betonte Pürstl. “Wir stehen in der Mitte zwischen beiden Meinungsblöcken und haben für Ruhe zu sorgen”, sagte der Polizeipräsident. Allein den Titel der Veranstaltung fasste Manfred Seeh von der Tageszeitung “Die Presse” allerdings schon als Provokation auf, denn “die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht”, sagte er.
Die Polizei sei dafür “verantwortlich, dass Versammlungen stattfinden können”, betonte Pürstl. Der Polizeipräsident bekräftigte zudem, “jeden Verstoß gegen das Verbotsgesetz zur Anzeige zu bringen”. Ein zusätzliches Vermummungsverbot, wie es vor zwei Jahren erlassen wurde, wird es auch heuer nicht geben. Für die Teilnahme an Demonstrationen gilt ohnedies ein Vermummungs- und Bewaffnungsverbot.
Prinzipiell werde man rund um den Ball Ende Jänner “den Weg der Deeskalation gehen und die aufheizenden Wogen möglichst beruhigen”. Aber: “Wo es notwendig ist, werden wir auch durchgreifen”, sagte Pürstl. Bei einer “ordentlichen Dokumentation” sollen auch die insgesamt 29 Videoteams helfen.
Im Vorjahr wurde eine Demonstration der Plattform “NOWKR” gegen den Akademikerball von der Polizei verboten. Das Bündnis hatte sich dann noch im Frühjahr 2015 aufgelöst. In diesem Jahr gebe es “noch keine öffentlichen Aufrufe zu Gewalttaten”, sagte Pürstl. Daher gebe es auch keine “Hinweise auf eine Demonstration, die polizeilich untersagt werden muss”.
Landfriedensbruch-Paragraf neu geregelt
Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte und Erster Staatsanwalt bei der Wiener Anklagebehörde, erklärte, dass mit der am 1. Jänner in Kraft getretenen Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) auch die Landfriedensbruch-Bestimmung neu geregelt wurde. Der entsprechende Paragraf 274 wurde in “Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden und Schwere gemeinschaftliche Gewalt” umbenannt und präzisiert. Mit der bisher umstrittenen Bestimmung wurde in der Vergangenheit etwa streng gegen Anti-WKR-Demonstranten vorgegangen.
Neu sei nun, dass “das Ziel der Gruppe eine schwere Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung” sein müsse und die “einzelne Tat dem einzelnen Täter” nachgewiesen werden müsse. Jarosch rechnete “nur mehr in Ausnahmefällen” mit Anzeigen nach dem Paragraf 274. (red/APA)