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Polizei-Anhaltezentrum: Zu wenig medizinisches Personal

Das Polizei-Anhalte-Zentrum in Hernals.
Das Polizei-Anhalte-Zentrum in Hernals. ©APA/Herbert Pfarrhofer
Die Kommission des Menschenrechtsbeirats (MRB) überprüft regelmäßig das Polizei-Anhalte-Zentrum PAZ, in dem die Schubhäftlinge untergebracht sind. Ein dringendes Problem für die Bewacher: Personalmangel.
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Besuch von den Menschenrechtsexperten komme etwa ein- bis zweimal im Monat, sagte Oberstleutnant Walter Artinger vom PAZ. Und soweit dies in der Macht der vollziehenden Beamten stehe, habe man die Empfehlungen des MRB auch umgesetzt. Etwa bei der Verpflegung.

Eine der häufigsten Beanstandungen des MRB betraf die medizinische Versorgung der Häftlinge. So gebe es zu wenig medizinisches Hilfspersonal, was eben auch bei Hungerstreikenden ins Gewicht fallen könnte, wie Alev Korun meinte. Es gebe eine tägliche Untersuchung auf die Haftfähigkeit der Hungerstreikenden.

“Hungerstreik ist unserer Erkenntnis nach eine systematische Methode, sich der Schubhaft zu entziehen”, sagte Peter Goldgruber. Am Hernalser Gürtel befinden sich derzeit 34 Häftlinge im Hungerstreik, so Artinger. Es gehe selten um Haftbedingungen, in der Regel werde die Nahrungsaufnahme verweigert, bis eine Anhaltung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sei. Die Informationen, dass dies ein probates Mittel sei, werde untereinander weitergegeben. Unter den Schubhäftlingen im Hungerstreik seien “Georgier, Russen, Inder, aber auch Algerier und Tunesier” oft zu finden. Essen bietet die Exekutive den Streikenden dennoch an, und es werde nicht überprüft, ob sie Nahrung zu sich nehmen.

Wann Haftunfähigkeit besteht, stellt der Amtsarzt nach bestimmten Kriterien fest. So wird etwa das individuelle kritische Gewicht errechnet. Dieses habe der gestorbene Schubhäftling nicht erreicht, betonte Goldgruber. Ein anderes Kriterium ist der Dehydrierungsgrad, für den eine Urinprobe genommen werden muss. Dies lasse sich aber oft nicht nachprüfen, weil die Häftlinge vor der Untersuchung urinieren, um bei der Gewichtskontrolle möglichst leicht zu erscheinen. Dass die Häftlinge darauf hingewiesen werden, dass zuerst der Urin abgenommen und erst danach das Gewicht kontrolliert werde, habe bisher nur fallweise geholfen. “Es hängt sehr davon ab, dass an der Untersuchung mitgewirkt wird”, meinte der Beamte.

Der Hungerstreik in der Schubhaft dauert im Schnitt etwa drei Wochen. Wenn die Haftunfähigkeit festgestellt wird, ist der Betroffene zu entlassen. Es gibt aber eine Kooperation mit der Justizanstalt Josefstadt: Wenn die Abschiebung einer Person unmittelbar bevorsteht, sein Verfahren fertig ist, wird er dorthin auf die Krankenstation gebracht und medizinisch betreut. “Eines ist aber klarzustellen: Es gibt keine Zwangsernährung”, sagte Artinger. Die meisten würden aber in der Justizanstalt wieder zu essen beginnen.

Im gegenständlichen Fall dauerte der Hungerstreik des 32-Jährigen rund sechs Wochen. Zuletzt wog Gagendeep S. nach Angaben der Polizei bei einer Größe von 1,77 Meter 72 Kilo. Nach den Erkenntnissen der ersten klinischen Untersuchung war kein Zusammenhang zwischen dem Hungerstreik und seinem Tod ersichtlich. Klärung der Todesursache soll die Obduktion bringen. Ihr Zeitpunkt stand am Dienstagvormittag noch nicht fest, vermutlich sollte sie am Mittwoch beginnen.

Einer der Knackpunkte blieb für Korun dennoch die medizinische Versorgung. So wäre etwa eine freiwillige Gesundenuntersuchung bei der Einlieferung der amtsärztlichen Untersuchung im Hinblick auf die Haftfähigkeit jedenfalls vorzuziehen, sagte sie. Darüber hinaus müsste Schubhaft nur das “absolut letzte Mittel” sein. Sie sei keine Strafhaft, doch habe der Menschenrechtsbeirat festgestellt, dass die Bedingungen schlimmer seien als in der Strafhaft.

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