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Politikergehälter steigen 2022 um 1,6 Prozent

Die Politikergehälter steigen im kommenden Jahr um 1,6 Prozent.
Die Politikergehälter steigen im kommenden Jahr um 1,6 Prozent. ©APA
Im Jahr 2022 werden die Politikergehälter um 1,6 Prozent erhöht. Der Rechnungshof hat diese gesetzlich festgelegte Erhöhung am Donnerstag veröffentlicht.

Sofern der Nationalrat keine andere Regelung beschließt, tritt die Erhöhung mit 1. Jänner in Kraft.

Politikergehälter steigen um 1,6 Prozent

Ausgangspunkt der "Bezügepyramide" sind die Einkommen der Nationalratsabgeordneten. Sie erhalten kommendes Jahr 9.376 Euro brutto monatlich - um 148 Euro mehr als heuer. Ausgehend von deren Gehältern werden in dem nach mehreren Gagenskandalen 1997 fixierten System auch die anderen Politikergehälter berechnet.

An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit 25.357 Euro (plus 400), vor Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) mit 22.640 Euro Monatsgage (plus 357) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit 19.923 (plus 314 Euro). Die Landeshauptleute erhalten maximal 18.751 Euro (plus 295), wobei das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen vorgibt, die auch unterschritten werden können.

Staffelung bei der Gehaltserhöhung bei Politikern

Ursprünglich hatten Landeshauptleute und Minister Anspruch auf dieselben Einkommen. Seit einer gestaffelten Gehaltserhöhung für das Jahr 2019 steigen die bis dahin mit den Landeschefs "synchronisierten" Minister allerdings etwas schlechter aus: sie erhalten kommendes Jahr 18.112 Euro (plus 285). Den Klubobleuten der fünf Parlamentsparteien stehen 15.395 Euro zu (plus 242), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erhält 19.017 Euro (plus 299).

Neben dem Landeshauptmann regelt die Einkommenspyramide auch die Obergrenzen für eine Reihe weiterer Landespolitiker, darunter die Landesräte (16.876 Euro), die Landtagspräsidenten (14.063) und die Landtagsabgeordneten (7.500). Und die Bundesratsmandatare erhalten genau halb so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat: 4.688 Euro.

Gesetzlich festgelegter Anpassungsfaktor

Bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen hat Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker keinen Spielraum. Sie ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Der entspricht entweder der Inflationsrate in der Zeit vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung. Herangezogen wird der niedrigere Wert. Für 2022 waren beide Werte mit 1,6 Prozent (das entspricht einem Anpassungsfaktor von 1,016) gleich hoch.

Im Vorjahr hat allerdings die Politik dann noch eine Änderung vorgenommen und die Erhöhung teilweise ausgesetzt, das heißt für einige Funktionen wurde eine Null-Lohnrunde beschlossen.

(APA/Red)

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