Politiker: BZÖ für weitere Nulllohnrunde

Er kritisierte, dass die Regierung “klammheimlich die Politikergehälter erhöhen” wolle. Zuletzt waren Politiker-Bezüge Mitte 2008 angehoben worden, die nächste Anhebung wäre laut Gesetz mit Anfang 2012 fällig. Um die automatische Erhöhung zu verhindern, bräuchte es einen Beschluss im Nationalrat – entsprechende Anträge vermisst das BZÖ bisher.
Der Anpassungsfaktor für die Politiker-Einkommen richtet sich nach der durchschnittlichen Inflationsrate vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der Erhöhung der ASVG-Pensionen für das laufende Jahr, wobei der niedrigere Betrag herangezogen wird. Er muss vom Rechnungshof bis zum 5. Dezember im Amtsblatt der “Wiener Zeitung” veröffentlicht werden. Heuer ist dem Vernehmen nach mit 2,7 Prozent zu rechnen, das wäre die Höhe der Pensionsanpassung.
Bezügebegrenzungsgesetz schreibt Obergrenzen vor
Das Bundesbezügegesetz regelt unter anderem die Einkommen von aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Nationalrats, des Bundesrats und der Regierung sowie jenes des Bundespräsidenten. Auch österreichische EU-Parlamentarier, die Mitglieder der Volksanwaltschaft sowie der Präsident des Rechnungshofs werden von diesem Gesetz erfasst. Die Einkommen von Landeshauptleuten, Landtagsabgeordneten etc. sind Landessache. Das Bezügebegrenzungsgesetz schreibt hier indes Obergrenzen vor, und die Anpassung erfolgt analog zur Bundesebene.
Ausgangspunkt ist für die Gestaltung der Bezüge ist in beiden Gesetzen das Gehalt der Nationalratsabgeordneten (derzeit 8.160 Euro). Ein Minister oder Landeshauptmann bekommt das Doppelte, der Bundeskanzler das zweieinhalbfache. An Spitze der Gehaltspyramide steht der Bundespräsident mit derzeit 22.848 Euro, der Kanzler kommt auf 20.400, der Vizekanzler auf 17.952 Euro, Abgeordnete beziehen im Nationalrat 8.160 Euro, im Bundesrat 4.080 und in den Landtagen 6.528 Euro.
Im Vorjahr hatten die Parteien zum zweiten Mal in Folge die Politik-Gehälter auf Eis gelegt, bereits 2009 war der Termin für Gehaltserhöhungen von Juli auf Jänner des Folgejahres nach hinten verlegt worden. Seit der letzten Gehaltserhöhung sind somit rund dreieinhalb Jahre vergangen. (APA)