Nähere Angaben dazu, wann Polanski in sein Ferienhaus nach Gstaad gebracht wird, wollte der Sprecher nicht machen. Damit die Fahrt Polanskis ins Berner Oberland nicht von einem Medientross begleitet wird, will das Bundesamt die Öffentlichkeit erst nach dessen Übersiedelung informieren.
Das Bundesstrafgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass der wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen im Jahr 1977 seit zwei Monaten inhaftierte polnisch-französische Regisseur gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken in die überwachte Freiheit entlassen wird. Polanski muss seine Reisepapiere abgeben. In seinem Gstaader Chalet wird er mit einer elektronischen Fußfessel überwacht und unter Hausarrest gestellt.
Bevor der Regisseur in sein Haus übersiedeln kann, muss dieses für das sogenannte “Electronic Monitoring” ausgerüstet werden. So muss etwa der Empfänger für das Signal, das die Fußfessel senden wird, an das Telefonnetz angeschlossen werden. Ein vor Antritt des Hausarrests ausgearbeiteter Wochenplan hilft den Behörden zu kontrollieren, ob sich Polanski an die Auflagen hält.
Polanski hatte 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Vor rund einem Monat traf auch das offizielle Auslieferungsersuchen der USA ein. Gemäß diesem drohen Polanski in Amerika nur zwei Jahre Gefängnis und nicht wie ursprünglich angenommen 50 Jahre.