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Plenarwoche: Nationalrat bringt nächstes Corona-Paket auf den Weg

Heute soll ein neues Corona-Paket auf den Weg gebracht werden.
Heute soll ein neues Corona-Paket auf den Weg gebracht werden. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Dienstag bringt der Nationalrat das nächste Corona-Paket auf den Weg. Unter anderem werden Änderungen des Epidemiegesetztes beschlossen.

Der Nationalrat bringt am Dienstag das nächste Corona-Paket auf den Weg. Beschlossen werden etwa Änderungen des Epidemiengesetzes, mit denen die Rahmenbedingungen für Corona-Screening-Programme festgelegt werden. Zudem wird nun auch im Zivilrecht die Möglichkeit von Video-Verfahren geschaffen.

Umgang mit Risikogruppen wird besprochen

Genauer definiert wird, wie mit Risikogruppen am Arbeitsplatz umgegangen werden soll. So wird gesetzlich klar gestellt, dass nun doch auch Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur vom Dienst entbunden werden, sollten weder Home Office noch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz möglich sein. Die Notstandshilfe soll für die Monate Mai bis September auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Länger bezogen werden kann die Familienbeihilfe, wenn der Studienfortschritt durch die Coronakrise gehemmt wurde und beim Ausfall von Sport- und Kulturevents werden die Veranstalter die verhinderten Besucher zumindest zu einem Teil mittels Gutschein entschädigen können.

Verständigen wird man sich auch auf eine Bestimmung, die es ermöglicht, den U-Ausschuss zu Casinos und Ibiza in der geplanten Länge durchzuführen.

Die Plenarwoche im Detail

1. AKTUELLE STUNDE

Das Thema wurde von der ÖVP ausgewählt und heißt: "Wirksame Coronahilfe - Absicherung für den Standort, die Unternehmen und die Arbeitsplätze"

2. RISIKOGRUPPEN

Risikogruppen sollen daheim bleiben können und dem Dienstgeber die Kosten dafür übernommen werden. Die entsprechende Novelle sieht auch vor, dass diese Ausnahme im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen auch für Mitarbeiter von Branchen der kritischen Infrastruktur und für geringfügig Beschäftigte gilt. Stellt der Dienstgeber Personen aus der Risikogruppe frei, sind ihm neben dem Entgelt und anteiligen Sonderzahlungen sämtliche Lohnnebenkosten zu ersetzen.

Weiters wird in der Novelle klar gestellt, dass befristete Pensionen, Kranken- sowie Rehabilitationsgeld weiter bezogen werden können, wenn die an sich vorgesehene Überprüfung, ob der Status noch gerechtfertigt ist, wegen der Coronakrise nicht vorgenommen werden kann.

3. PFLEGE

Die jeweiligen Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen sollen an die zuständigen Ämter der Landesregierungen und an den Fonds Soziales Wien personenbezogene Daten von pflegebedürftigen Personen weitergeben können, und zwar Name, Adresse, Telefonnummer und Pflegegeldstufe sowie Name, Adresse und Telefonnummer der Förderwerber. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung des konkreten Zwecks der Aufrechterhaltung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch mit Ablauf des heurigen Jahres.

Der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement soll auch Aktivitäten und Initiativen fördern können, die zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet wurden. Dafür werden dem Fonds 600.000 Euro aus dem Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.

4. NOTSTANDSHILFE

Die Notstandshilfe soll für die Monate Mai bis September auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Mit geänderter Anrechnung und Fristverlängerung wird (befristet bis Ende September) sichergestellt, dass Menschen, die wegen Corona arbeitslos wurden, nicht in die (geringere) Notstandshilfe abrutschen.

Mitarbeiter im Gesundheits- oder Pflegebereich, die wegen Corona wieder auf "Normalarbeit" umstellten, können ebenso wieder in die Altersteilzeit zurückkehren wie (das gilt bereits) während der Krise Gekündigte. Für das Blockmodell soll die verpflichtende Ersatzkrafteinstellung für den Zeitraum 15. März bis 30. September ausgesetzt werden.

Bei der Familienbeihilfe wiederum soll darauf Rücksicht genommen werden, dass der Studienfortschritt durch die Coronakrise gehemmt werden kann. So wird die Altersgrenze von 24 bzw. 25 (etwa bei Leistung von Präsenz- und Zivildienst) vorübergehend für Betroffene angehoben - bei einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr.

Die SPÖ will mit zwei Anträgen ein höheres Arbeitslosengeld und einen längeren Bezug erreichen. Konkret sollen Arbeitslosengeld und Nostandshilfe um 30 Prozent erhöht werden. Auch soll die Dauer des Anspruches auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise verlängert werden.

5. HÄRTEFÄLLE

In den Härtefallfonds werden nun auch Personen aufgenommen, die mit mehreren geringfügigen Einkommen über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Davon profitieren sollen vor allem Künstler.

6. SCREENING

Eine nicht unumstrittene Novelle, die wohl noch Änderungen bei den genauen Formulierungen unterzogen wird, widmet sich den Screening-Programmen im Zusammenhang mit der Coronakrise. Das Gesetz sieht - bis Ende 2021 befristet - "Screeningprogramme" zur Ermittlung von Regionen, die besonders von Covid-19 betroffen sind, vor. Es erlaubt aber auch den Ausschluss "bestimmter Personengruppen" von Veranstaltungen.

Konkret kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Screeningprogramme "zur Feststellung von besonders betroffenen Gebieten oder Einrichtungen" durchführen lassen. Auch bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Berufsgruppen können untersucht werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Ergebnisse werden einer Datenbank gespeichert ("Screeningregister"). Auch dies ist bis Ende 2021 befristet.

Dauerhaft ergänzt wird die Bestimmung des Epidemiegesetzes, die es den Behörden erlaubt, Veranstaltungen zu verbieten, die das Zusammenströmen großer Menschenmengen mit sich bringen. Hier können Veranstaltungen künftig auch an bestimmte Auflagen geknüpft oder auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden.

Eine Änderung des Sanitätergesetzes sieht vor, dass Blutabnahmen zur Entdeckung des Coronavirus bis längstens 31. März kommenden Jahres auch von Sanitätern durchgeführt werden können.

7. GESUNDHEITSSYSTEM

Ein SPÖ-Antrag will von der Regierung umgehend einen österreichweit einheitlichen Masterplan zum schrittweisen Hochfahren des Gesundheitssystems sowohl im niedergelassenen Bereich, als auch für den Spitalsbereich.

8. ELGA

Ein Antrag der NEOS spricht sich u.a. für eine Vervollständigung des ELGA-Systems. speziell in Hinsicht auf Arzneimitteldaten der Krankenhäuser, aus. Zudem wünscht man sich eine Abbildung von positiven SARS-CoV-2-Antikörpertests im elektronischen Impfpass.

9. INTEGRATION

Wer die Integrationsvereinbarung zwischen 22. März und 30. Juni abschließen sollte, bekommt wegen der Coronakrise einen Aufschub bis 31. Oktober, da die Absolvierung der Deutsch- und Wertekurse derzeit de facto unmöglich ist. Verlängert werden gleichzeitig die Möglichkeiten zum Einsatz von Video-Technologie in Verwaltungsverfahren, zudem werden für den Fall von Vorort-Verhandlungen genaue Sicherheitsvorkehrungen festgelegt.

9. MEINUNG

Ein FPÖ-Antrag verlangt, dass Beiträge von Nutzern oder deren Profile auf Web 2.0 Plattformen nicht ohne Angabe von Gründen gelöscht oder gesperrt werden dürfen.

10. SCHUTZMASKEN

Zwischen 13. April und 1. August dieses Jahres sollen Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken steuerfrei gestellt werden. Weiters in diesem Covid-Paket enthalten ist, dem von Europäischen Investitionsbank in der Coronakrise errichteten Garantiefonds 650 Millionen zuzuweisen. Zudem wird der Finanzminister ermächtigt, Bundeshaftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 720 Millionen Euro übernehmen zu können, um das Instrument der Kurzarbeit auf europäischer Ebene zu unterstützen.

Eine weitere mit Corona im Zusammenhang stehende Novelle sorgt für die Hemmung von wichtigen Fristen im Zeitraum vom 16. März bis zumindest 31. Mai für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker. Darunter fallen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, Bescheide für Ausbildungsinstitute im Bereich Bilanzbuchhaltung, die Neubestellung von Geschäftsführern, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis.

11. VERWALTUNGSSTRAFEN

Eine Gesetzesnovelle sieht neue Verwaltungsstrafen bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums aufgrund der Umsetzung von EU-Recht vor. Vorgesehen ist ferner, die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken abzuwickeln.

Mit einer Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes soll die Effektivität der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve sichergestellt und gleichzeitig einer unionsrechtlichen Umsetzungsverpflichtung entsprochen werden.

12. ZIVILVERFAHREN

Die Möglichkeit der Einvernahme per Videotechnologie wird auf die Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher etc. im Zivilverfahren erweitert. So wird auch die gesamte mündliche Verhandlung per Videokonferenz durchgeführt werden können. Voraussetzung ist, dass die Verfahrensparteien zustimmen und die nötige Ausrüstung haben. Bei der Verhandlung werden die Beschuldigten die Möglichkeit erhalten, sich per Handy ungestört mit ihrer Rechtsvertretung zu beraten.

Die grundsätzliche Beschränkung auf dringlichste Fälle, wenn Leben, Sicherheit oder Freiheit in Gefahr sind, wird somit aufgehoben. Beibehalten wird der Aufruf der Rechtssache vor dem Verhandlungssaal - um den Grundsatz der Öffentlichkeit von Verfahren zu wahren. Auch Zuhörer sind bei Verhandlungen vor Ort zugelassen, aber nur so viele, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.

Mit der Gesetzesänderung wird überdies die angesichts der Coronakrise vereinfachte Möglichkeit, zu einem Unterhaltsvorschuss zu kommen, verlängert. Bis Ende Juni gibt es einen solchen nun auch ohne den üblicherweise nötigen (und die Sache in die Länge ziehenden) Exekutionsantrag des Kindes.

Weiterer Punkt im Justizpaket: Große Vereine können ihre Mitgliederversammlungen bis Ende 2021 verschieben. Solche sind üblicherweise alle fünf Jahre anzusetzen.

Damit die Ablesung von Heizkostenverteilern ("Verdunstern") statt durch Ablesefirmen auch im Wege einer Selbstablesung durch den Wärmeabnehmer erfolgen kann, soll das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert werden. Sofern die Erfassung der Verbrauchsanteile nicht möglich ist, soll befristet auch ein höherer Anteil als 25 Prozent an der beheizbaren Nutzfläche hochgerechnet werden können. Die Selbstablesung durch die Wohnungsbenutzer kann beispielsweise mittels Foto oder Übermittelung der Daten an das Ableseunternehmen durchgeführt werden. Sollten in Ausnahmefällen Nutzer die Selbstablesung nicht durchführen oder nicht durchführen können, ist eine Hochrechnung möglich.

13. SPORT UND KULTUR

Wenn ein Kunst-, Kultur- oder Sportereignis aufgrund der Corona-Pandemi entfallen ist und der Veranstalter deshalb einem Besucher oder Teilnehmer den Eintritts- oder Teilnahmepreis oder ein vergleichbares Entgelt zurückzuzahlen hat, kann er statt einer finanziellen Leistung einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag übergeben. Wenn das zu erstattende Entgelt einen Betrag zwischen 70 und 250 Euro ausmacht, kann sich der Veranstalter nur bis zum Betrag von 70 Euro durch die Übergabe eines Gutscheins von seiner Rückzahlungspflicht befreien. Den darüber hinausgehenden Betrag hat er zu bezahlen. Bei Beträgen von über 250 Euro muss der Veranstalter 180 Euro auszahlen, kann aber den Rest per Gutschein vergüten.

14. U-AUSSCHUSS

Ein All-Parteien-Antrag sieht vor, die Fristen beim laufenden Casinos/Ibiza-U-Ausschuss um drei Monate zu hemmen, da sich durch die Coronakrise entsprechende Verzögerungen bei der Arbeit ergeben. Damit wird die reale Verhandlungsdauer trotz der Unterbrechung bis Juni gleich bleiben.

15. FLÜCHTLINGE

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen gemäß einer Gesetzesänderung künftig nicht nur in den Erstaufnahmestellen sondern auch in Regionaldirektionen oder deren Außenstellen aufgenommen werden können. Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" sollen bis Ende 2020 postalisch oder auf elektronischem Wege bei der Behörde eingebracht werden können.

16. Erste Lesung - DISKRIMINIERUNG

Die SPÖ will mittels eines Gesetzesantrags Diskriminierung auch außerhalb der Arbeitswelt eindämmen, wo bisher nur Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit geschützt sind. Über den Entwurf soll für die Merkmale Alter und sexuelle Orientierung der Diskriminierungsschutz auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum, ausgedehnt werden.

(APA/Red)



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