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Plenarwoche im Nationalrat: Asyl, Klima und Bestbieter-Prinzip

Plenarwoche im Nationalrat
Plenarwoche im Nationalrat ©APA
Geht es nach dem Programm, dürfte die kommende Plenarwoche des Nationalrats eine der weniger aufregenden werden. Größter Gesetzesbeschluss ist eine Veränderung im Vergaberecht, die das Billigstbieter- zu Gunsten des Bestbieter-Prinzips zurückdrängen soll.

Dazu kommen wieder einmal eine Asyl-Debatte sowie vermutlich eine “Dringliche Anfrage” des Team Stronach zur Situation am Arbeitsmarkt.

Die großen Themen in der Plenarwoche

Am Thema Flüchtlinge kommt derzeit keine Plenarwoche vorbei. Diesmal ist es die SPÖ, die es angesichts des bevorstehenden nächsten EU-Asyl-Gipfels auf die Agenda hebt. Vehikel dafür ist die “Aktuelle Europastunde” Mittwochvormittag, in der über europäische Lösungen der Flüchtlingskrise gesprochen werden soll. Der Klimapolitik widmet sich im Vorfeld des Pariser Klimagipfels auf Antrag der ÖVP die “Aktuelle Stunde”.

Änderung des Vergaberechts

Interessanteste Gesetzesmaterie – vor allem für den Bau – ist eine Änderung des Vergaberechts. Deren Inhalt ist, dass das “Bestangebotsprinzip” als Zuschlagsprinzip für bestimmte Auftragskonstellationen verankert wird. Damit gilt nicht mehr nur der niedrigste Preis als entscheidend, sondern auch andere Parameter bis hin zu sozialen Kriterien werden berücksichtigt. Bieter sind zudem künftig grundsätzlich angehalten, alle in den Auftrag involvierten Subunternehmen bereits im Angebot bekannt zu geben. Ein späterer Wechsel in der Subunternehmerkette ist nur noch aus sachlichen Gründen und mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich.

Gute Nachrichten für Bahnfahrer

Gute Nachrichten bringt die mittwöchige Plenarsitzung für Bahnfahrer. Mit einer Novelle des Eisenbahngesetzes werden die Voraussetzungen für einen integralen Taktfahrplan geschaffen. Ebenfalls noch interessant werden könnte eine Debatte zu den Folgen des VW-Skandals, die von den Grünen lanciert wird.

Das Highlight der Donnerstag-Sitzung steht gleich an deren Beginn. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) stellt sich in seiner Funktion als Wirtschafts- und Wissenschaftsminister einer Fragestunde. Eine Novellierung gibt es für das Strahlenschutzgesetz. Vorgesehen darin ist die Erstellung und Umsetzung eines “Nationalen Entsorgungsprogramms” für radioaktive Abfälle.

Das Plenarprogramm im Detail

Dass das Plenar-Programm ein wenig dürftig ist, hat auch damit zu tun, dass man diesmal im November zwei Plenarwochen eingezogen hat. Denn von 24. November an wird drei Tage über das Budget debattiert.

1. AKTUELLE STUNDE

Das Thema der “Aktuellen Stunde” wird von der ÖVP vorgegeben. Es geht um den bevorstehenden Klimagipfel in Paris.

2. AKTUELLE EUROPASTUNDE

Auf Antrag der SPÖ wird unter dem Titel “Aktuelle Herausforderungen der Flüchtlingsfrage erfordern europäische Lösungen” debattiert.

3. SICHERHEITSBERICHT

Der Sicherheitsbericht zeigt, dass im vergangenen Jahr sowohl die Zahl der Anzeigen als auch die Zahl der Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen rückläufig war. So wurden etwa deutlich weniger Anzeigen wegen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung verzeichnet als 2013, das gleiche gilt für Kfz-Diebstähle. Einzelne Delikte wie Wohnungseinbrüche und fremdenfeindliche und antisemitische Tathandlungen fallen allerdings aus dem positiven Trend heraus. Die Aufklärungsquote wird im Bericht mit insgesamt 43,1 Prozent angegeben, wobei von den Gewaltdelikten 82,8 Prozent der Fälle aufgeklärt werden konnten. Einen leichten Anstieg gab es beim Ausländeranteil an den Verurteilungen.

4. ASYL

In einer gemeinsamen Debatte werden mehrere Entschließungsanträge zum Thema Asyl behandelt. So wollen die NEOS, dass bereits im Zulassungsverfahren eine private Unterbringung von Flüchtlingen möglich ist sowie dass über eine weitere Öffnung leer stehender Kasernen für Asylsuchende verhandelt wird. Das Team Stronach wünscht sich die Einführung eines 48-Stunden-Asylverfahrens sowie die Etablierung einer Obergrenze an Asylwerbern, die in Österreich aufgenommen werden.

5. SPRENGMITTEL

Die Novelle des Sprengmittelgesetzes hat eine EU-weit angeglichene Regelung zum Ziel. Ein Schieß- und Sprengmittel darf künftig erst in Verkehr gebracht werden, wenn seine Konformität von einer Konformitätsbewertungsstelle bescheinigt und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde. Außerdem muss es entsprechend gekennzeichnet sowie mit einer Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformation in deutscher Sprache versehen sein. Entspricht ein Produkt nicht den Anforderungen, können die Behörden Verbesserungen, eine Rücknahme oder einen Rückruf veranlassen. Auf Hersteller, Importeure und Händler kommen neue Informations- und Aufbewahrungspflichten sowie gewisse Kontroll- und Mitwirkungsaufgaben zu.

6. THAYA-MARCH

Mit Tschechien und der Slowakei wird ein trilaterales Abkommen geschlossen, das den Dreiländergrenzpunkt Thaya-March, der sich auf der Mittellinie der March im Bereich des Zusammenflusses der March mit der Thaya befindet, als unbeweglichen Grenzpunkt festlegt. Derzeit ist dieser Grenzpunkt flexibel, das heißt, die Staatsgrenze folgt grundsätzlich der Lage des Flusses. Neben einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat braucht der Vertrag auch noch die ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Landes Niederösterreich.

7. BESTBIETER

Mit einer Reform des Vergaberechts wird der Weg vom Billigst- zum Bestbieter-Prinzip eingeschlagen. Konkret wird im Bundesvergabegesetz das “Bestangebotsprinzip” als Zuschlagsprinzip für bestimmte Auftragskonstellationen verankert. So muss etwa bei Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als einer Million Euro, bei geistigen Dienstleistungen und bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren aufgrund einer schwierigen vorherigen Preisabschätzung das “technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot” – und nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis – ausgewählt werden.Sämtliche Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bzw. Reihung sind im Sinne der Transparenz bereits in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Berücksichtigt werden können auch soziale Kriterien.

Um die Weitergabe von Auftragsteilen an unseriöse Subunternehmen zu unterbinden und dem Auftraggeber die Kontrolle zu erleichtern, sind die Bieter künftig grundsätzlich angehalten, alle in den Auftrag involvierten Subunternehmen bereits im Angebot bekannt zu geben. Ein späterer Wechsel in der Subunternehmerkette im Zuge der Vertragsausführung ist nur noch aus sachlichen Gründen und mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber selbst ist künftig verpflichtet, vor der Vergabe nicht nur wie bisher Auskünfte aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Finanzministeriums sondern auch aus der Verwaltungsstrafevidenz des von der Wiener Gebietskrankenkasse geführten Kompetenzzentrums zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping einzuholen.

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, wird in Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs klargestellt, dass auch bei Auftragsvergaben im Oberschwellenbereich, also bei größeren Aufträgen, für die Wahl des Vergabeverfahrens der geschätzte Auftragswert der jeweiligen “Kleinlose” gilt, wenn der Auftrag gesplittet wird. Das ermöglicht etwa die direkte Vergabe von Teilleistungen bei umfangreicheren Bauprojekten wie z.B. Installateursarbeiten.

8. PROPORZ

Die Grünen wollen eine gesetzliche Bestimmung, mit der der Zwang zur verhältnismäßigen Vertretung aller gewählten Parteien im Wiener Stadtsenat aufgehoben wird.

9. ENQUETE DEMOKRATIE

Die Opposition will die Behandlung ihres Minderheitenberichts zur Demokratiereform. Kern dieses Reports ist die Enttäuschung darüber, dass es durch den Widerstand der Koalition zu keiner wesentlichen Stärkung der Volksgesetzgebung kommen soll. Konkret hätte man sich gewünscht, dass über erfolgreiche Volksbegehren zwingend eine Volksbefragung durchgeführt werden müsste, wenn der Gesetzgeber die Initiative nicht wie gewünscht umsetzt.

10. MINISTERANKLAGE

Die Anträge der FPÖ auf Ministeranklage gegen Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sollen bereits mit Ablehnung durch den Verfassungsausschuss versehen ins Plenum zurückkehren.

11. EISENBAHN

Mit einer Novelle des Eisenbahngesetzes werden die Voraussetzungen für einen integralen Taktfahrplan geschaffen. Konkret wird die staatliche Leitstrategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur verankert, wobei das Gesetz ausdrücklich festlegt, dass im Interesse der Fahrgäste die schrittweise Einführung eines Taktfahrplanes ermöglicht werden soll. Zudem trifft die Novelle auch die erforderlichen Vorgaben für die Zuweisung von Trassen.

12. BREITBAND

Dem Breitband-Ausbau widmet sich eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Neben der besseren Koordinierung von Bauarbeiten wird dabei die Erfassung von bestehenden Breitbandnetzen durch die Regulierungsbehörde Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH geregelt. Bis spätestens Anfang 2017 muss bei der Regulierungsbehörde eine zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten eingerichtet sein.

13. VW

Anträge von FPÖ und Team Stronach setzen sich dafür ein, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge mit akustischen Warnsignalen oder Mindestgeräuschen ausgestattet werden. Die Grünen verlangen als Konsequenz aus dem VW-Skandal unter anderem, die Bundesanstalt für Verkehr unverzüglich zu beauftragen, die von den Herstellern übermittelten Emissions- und Verbrauchswerte für EURO-6 konforme Neuwagen überprüfen zu lassen und regelmäßig unabhängige stichprobenartige Nachtests durchzuführen. Das Team Stronach wiederum will eine Vignette für Wechselkennzeichen-Inhaber sowie eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen.

14. OBERSTUFE

Die Grünen beantragen eine Korrektur der Pläne zur modularen Oberstufe. Unter anderem soll sie in der neunten statt in der zehnten Schulstufe starten und ein echtes Modulsystem statt Stammklassen bringen.

(APA)

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