Neben der Debatte zahlreicher Rechnungshof-Berichte gab es in der Sitzung auch etliche Gesetzesbeschlüsse. Außer der Indexierung der Familienbeihilfe wurde etwa ein Telekommunikationsgesetz mit Koalitionsmehrheit verabschiedet. Die Novelle hat zum Ziel, den Breitband-Ausbau zu beschleunigen.
So wird es Telekombetreibern etwa ermöglicht, 5G-Antennen unbürokratisch an öffentlichen Gebäuden anzubringen. Bundesländer und Gemeinden werden dazu angehalten, ihre Grabungsarbeiten zu melden, sodass im Bedarfsfall Glasfaserkabel durch Telekombetreiber mitverlegt werden können. Umgekehrt können sich Länder und Kommunen bei den Grabungsarbeiten von Privaten anschließen.
Papierrechnung sollen fallen
Ein Dauerbrenner, der für Ärger sorgt, ist die von den Unternehmen wenig geschätzte Papierrechnung. Sie wird es künftig im Telekommunikationsbereich nur noch geben, wenn man sie extra beantragt, was vor allem die SPÖ in der Debatte störte.
Ebenfalls abgesegnet wurde eine Schifffahrtsnovelle. Mit dieser werden unter anderem routinemäßige Alkoholkontrollen durch Atemluftkontrolle, wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für die Binnenschifffahrt möglich.
Mit einer Novelle zum Aktiengesetz wiederum wird es Gesellschaften ermöglicht, Inhaberaktien für die Kapitalbeschaffung am so genannten “dritten Markt” zu verwenden. Die SPÖ fürchtete hier ein Schlupfloch für Terrorfinanzierung und Geldwäsche.
Nationalrat verändert UVP-Recht
UVP-Verfahren werden schwieriger
Besonders hoch gehen dürften die Wogen am Donnerstag in Sachen UVP-Reform. Damit eine NGO künftig Parteienstellung in einem UVP-Verfahren erhält, muss der Verein aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen, ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen. Weiters muss eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Name und Anschrift veröffentlicht werden. Bei einem Verband ist eine Liste der Mitgliedsvereine anzufügen.
Beim Luftfahrtabkommen mit der Schweiz geht es darum, dass es künftig für Flieger der beiden Staaten erlaubt wird, die gemeinsame Staatsgrenze zu überfliegen, um einander ein verdächtiges Luftfahrzeug zu übergeben. Der Einsatz von Waffen bzw. Warnschüssen auf fremdem Staatsgebiet bleibt aber verboten.
(APA/red)