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Pkw und Fußgänger: der Kampf um die Vormacht

Wir sehen uns mit der erschreckenden Tatsache konfrontiert, dass im Jahr 2007 auf Wiens Straßen 18 Fußgänger den Tod fanden und 267 schwer verletzt wurden.

Schon ein Zusammenprall mit einem Pkw bei 20 km/h kann für einen Fußgänger schwere Verletzungen oder sogar den Tod bedeuten, 50 km/h bergen bereits ein 40%iges Risiko, dass der Unfall tödlich endet, bei 70 km/h gibt es zu 95% kaum Überlebenschancen. Leider werden auf Schutzwegen immer mehr „Kräftemessungen“ ungleicher Gegner ausgetragen. Dass mancher Autofahrer sich absolut fehlerhaft verhält, ist hinlänglich bekannt, aber

auch Fußgänger machen Fehler:

Missachten des Haltsignals

Nicht eindeutig zu erkennen geben, die Fahrbahn queren zu wollen. Sich am Schutzweg in Sicherheit zu glauben, hat sich schon häufig als trügerisch erwiesen. Schutzwege und für Fußgänger bestimmte Unter- oder Überführungen im Umkreis von 25 Metern sind auch tatsächlich zu benutzen Ein Fußgänger muss trotz seines Vorranges auf den Verkehr achten und darf die Fahrbahn nicht überraschend betreten. Der Fußgänger hat zwar das Gesetz auf seiner Seite, der Autofahrer hat aber mit seinem tonnenschweren Gefährt die physische Überlegenheit Fatal kann das „Spielen“ von Desinteresse enden. Betont unbeteiligt zu wirken, wenn Sie beim Schutzweg stehen, aber nicht queren wollen, kann von Autofahrern nicht von echter Ablenkung unterschieden werden. Grundsätzlich haben Fußgänger auf Gehsteigen und Gehwegen zu gehen, auch wenn sie Kinderwagen oder Rollstühle schieben oder ziehen. Sind solche baulichen Einrichtungen nicht vorhanden, so haben sie das Straßenbankett oder den äußersten rechten Fahrbahnrand zu benützen. Auf Freilandstraßen muss man auf dem linken Fahrbahnrand gehen.

Unser Tipp: Bitte bedenken Sie, dass speziell in den Wintermonaten, an Schlechtwettertagen oder in den Abend- oder Nachtstunden nicht nur Sie schlechte Sicht haben, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Tragen Sie daher helle Kleidung oder Oberbekleidung mit reflektierenden Streifen oder Emblemen. Dies erhöht Ihre Sichtbarkeit und damit auch Ihre Sicherheit als Fußgänger im Straßenverkehr.

Zuletzt möchten wir Sie daran erinnern, dass laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Fußgänger an ampelgeregelten Stellen nur dann die Fahrbahn queren dürfen, wenn sie Grünlicht haben. Springt die Ampel um, während sich ein Fußgänger auf der Straße befindet, muss er die Fahrbahn so schnell wie möglich verlassen. Ist eine Schutzinsel vorhanden, darf er nur bis zu dieser gehen. Ohne Schutzweg darf ein Fußgänger die Fahrbahn nur betreten, wenn kein anderer Straßenbenützer gefährdet wird.

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