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Pilz beklagt "Metternich'sches System" der ÖVP

©AP
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz hat erneut die schleppende Aktenübermittlung aus dem Innenministerium an den Untersuchungsausschuss beklagt.

In einer Pressekonferenz am Montag sagte der Grüne Abgeordnete, die Akten zum Thema BAWAG, das am Dienstag auf dem Programm des Ausschusses steht, würden erst jetzt eingescannt. Damit könnten die Abgeordneten frühestens heute, Montag, wahrscheinlich erst am Dienstag Einsicht nehmen, ärgerte sich Pilz, der in Richtung der ÖVP von einem “kleinen Metternich’schen System” sprach.

Innenminister Günther Platter (V) habe alles “so getimt”, dass die Abgeordneten bis Dienstag früh praktisch keine Einsicht in die Akten hätten, so Pilz. Neben den Akten aus dem BAWAG-Komplex würde auch der Großteil der anderen angeforderten Unterlagen aus dem Beweisthema 1 (“Machtmissbrauch”) fehlen. “Das Ganze hat mit Datenschutz nichts zu tun”, so der Grüne Abgeordnete. Denn bei all diesen Akten handle es sich um “normale kriminalpolizeiliche Ermittlungsakten”. Die Rechtslage sei “völlig klar”: Die Ministerien hätten lediglich zu prüfen, ob die Anforderung auch gedeckt sei. Die Frage des Datenschutzes sei “ausschließlich im Parlament zu klären”.

Die Vorschläge von Vizekanzler Wilhelm Molterer (V), der in der Pressestunde am Sonntag gemeint hatte, künftig für die Arbeit in Untersuchungsausschüssen in der Verfassung eine Schiedsstelle zu verankern sowie den Vorsitz in U-Ausschuss einem Richter statt einem Parteipolitiker zu übertragen, bezeichnete Pilz als “Unsinn”. Molterer sei ja der “Erfinder dieses kleinen Metternich’schen Systems gegenüber dem Parlament”, so der Grüne Sicherheitssprecher mit Verweis auf die Aktenschwärzungen aus den beiden vorangegangenen U-Ausschüssen. Die österreichische Verfassung sehe aber “keine Vorzensur” vor. Die Äußerungen von Molterer wertete Pilz daher als “Aufruf zum Verfassungsbruch”.

Freilich kann sich auch Pilz eine übergeordnete Instanz zur Schlichtung von Streitereien bezüglich der Aktenübermittlung vorstellen. Künftig könnte man dies etwa nach dem Vorbild Deutschlands regeln. Pilz verwies auf die dortige Möglichkeit eines sogenannten “Organstreitverfahrens”. In Österreich könne der Verfassungsgerichtshof als letzte Entscheidungsinstanz fungieren, meinte der Grüne Abgeordnete.

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