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Pilnacek beteuerte erneut Unschuld vor Disziplinarbehörde

Christian Pilnacek musste sich vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten.
Christian Pilnacek musste sich vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten. ©APA/EXPA/JOHANN GRODER (Symbolbild)
Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, msuste sich am Mittwoch erneut vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten.
Pilnacek am Mittwoch erneut vor Disziplinarbehörde

In der Verhandlung geht es dabei um die vom Justizministerium ausgesprochene vorläufige Freistellung von seinen Aufgaben. Die Behörde überprüft, ob die Gründe für die zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte Disziplinarmaßnahme noch aufrecht sind. Pilnacek wehrte sich am Mittwoch erneut gegen die Beschuldigungen.

Pilnacek beteuerte erneut seine Unschuld

Pilnacek war aufgrund diverser Vorwürfe im Februar 2021 suspendiert worden. Unter anderem soll er eine Hausdurchsuchung verraten sowie einer Journalistin Amtsgeheimnisse "gesteckt" haben. Zudem soll er dem damaligen Kabinettschef im Finanzministerium per Chatnachricht geraten haben, Rechtsmittel gegen eine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vollzogene Hausdurchsuchung im Finanzministerium sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Sachbearbeiter zu erheben.

Alles sei ein rein freundschaftlicher Austausch gewesen, beteuerte Pilnacek laut Ö1-"Mittagsjournal" bei der Verhandlung vor der Disziplinarbehörde am Mittwoch. Dass es sich doch um eine Rechtsauskunft an den engsten Mitarbeiter eines Finanzminister gehandelt haben könnte, verneinte er. In diesem Fall hätte es den offiziellen Weg genommen, ohne dass er dabei eingebunden gewesen wäre.

Pilnacek äußerte Kritik an Ermittlungen gegen ihn

Kritik äußerte Pilnacek laut Ö1 auch abermals an den Ermittlungen gegen ihn. So sei sein Mobiltelefon schlampig und unvollständig ausgewertet worden, weswegen sich ein einseitiges Bild ergeben würde. Er sei zu unrecht suspendiert worden. Am Mittwoch standen noch mehrere Zeugeneinvernahmen auf der Tagesordnung. Einen weiteren Termin soll es am 27. April geben.

Mit der Entscheidung der Disziplinarbehörde wird die Causa übrigens voraussichtlich nicht beendet sein: An seinen Arbeitsplatz zurückkehren könnte Pilnacek erst, wenn über die Angelegenheit rechtskräftig entschieden wurde - gegen die erste Entscheidung dauerte der Instanzenzug bis zum VwGH rund ein Jahr.

(APA/Red)

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