Bis Mittwoch, 18. März 2009 haben alle Landesbürgerinnen und Landesbürger die Möglichkeit, im Amt der Landesregierung, bei Bezirkshauptmannschaften und Gemeindeämtern sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einzusehen und Änderungsvorschläge zu machen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
– Senkung der Klassenschülerzahlen durch Einführung eines sogenannten Richtwertes an Volks- und Hauptschulen sowie Polytechnischen Schulen
– Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen an Sonderschulen von 15 auf 13 Schüler pro Klasse
– Einrichtung von Sprachförderkursen auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen
– Ergänzung der Organisationsformen der Volks- und Hauptschule sowie der Polytechnischen Schule
– Abschaffung der Neuverleihung schulfester Stellen sowie Regelungen zur Durchführung von Modellversuchen gemäß § 7a des Schulorganisationsgesetzes.