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Pflegereform: Wien will pflegende Angehörige anstellen

Hacker hat das burgenländische Modell für "super" befunden.
Hacker hat das burgenländische Modell für "super" befunden. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Pflegereform sorgt nach wie vor für Debatten. Am Sonntag gab Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker bekannt, dass auch er sich vorstellen kann, pflegende Angehörige anzustellen.

In der Frage der Pflegereform geht die Debatte um eine Anstellung pflegender Angehöriger weiter. Nachdem Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) das burgenländliche Modell am Wochenende für "super" befunden hatte und gleichzeitig ankündigte, in Wien etwas Ähnliches schaffen zu wollen, kam am Montag seitens der ÖVP-Senioren klare Ablehnung. Eine Anstellung Angehöriger sei "genau das Gegenteil einer Entlastung", so ÖVP-Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec zur "Krone".

Hacker will ähnliches Modell wie im Burgenland

Hacker hatte am Samstag im Ö1-Radio zwar noch keinen Zeithorizont für die Umsetzung der Anstellung in Wien genannt. Er habe aber dem Fonds Soziales Wien den Auftrag gegeben, "sich darum zu kümmern, dass wir so etwas Ähnliches zustande bringen", erklärte er. Es sei rechtlich ein sehr schwieriger Weg, vor allem arbeitsrechtlich "ein bisschen sehr kompliziert". Aber: "Ich finde das Modell sehr gut und wir sollten das zusammenbringen."

ÖVP-Senioren länen Pläne klar ab

Die ÖVP-Senioren lehnten derartige Pläne via "Kronen Zeitung" (Montag-Ausgabe) hingegen klar ab: Angehörige seien "keine ausgebildeten Pflegekräfte, daran ändert auch eine Anstellung beim Land und ein Grundlagenkurs nichts", sagte Korosec, die auch Abgeordnete im WienerGemeinderat ist. Fragen wie etwa jene nach Überstunden seien ungeklärt. "Die außerordentliche Belastung wird dadurch auch noch zum Beruf gemacht", so Korosec.

Modell im Burgenland seit Oktober 2019

Im Burgenland ist das Modell seit Oktober 2019 in Betrieb. Personen, die ihre Angehörigen pflegen, können sich für 20, 30 oder 40 Stunden bei der Pflege Service Burgenland GmbH (PSB) anstellen lassen. Sie bekommen ein Gehalt, sind sozialversichert und haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für Krankenstands- und Urlaubsvertretungen sorgt die PSB.

Pilotprojekt auch in Oberösterreich

Auch im türkis-blau regierten Oberösterreich hat die (dank dem dortigen Proporzsystem) zuständige SPÖ-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer bereits im April ein entsprechendes Pilotprojekt angekündigt. Dieses verzögert sich aber nun, wie die APA am Montag auf Nachfrage erfuhr. Der Beschluss in der Landesregierung sei um eine Woche zurückgestellt worden, hieß es aus Gerstorfers Büro. Offenbar habe die ÖVP noch Fragen zu dem Projekt.

Vorgesehen war, mit 30 Personen zu beginnen, die die Grundausbildung zur Alltagsbegleiterin absolvieren und 1.900 Euro brutto bei 38 Wochenstunden Arbeitszeit erhalten. Das Angebot soll ab Pflegestufe drei gelten. Beim geplanten Pilotprojekt werden aber zunächst nur Angehörige zum Zug kommen, die Personen mit Behinderungen pflegen - denn für beeinträchtigte Menschen kann Gerstorfers Ressort alleine entscheiden, darüber hinaus braucht es die Abstimmung mit den Sozialhilfeverbänden.

Reaktion von Gesundheitsminister Mückstein fiel eher allgemein aus

Im Sozial- und Gesundheitsressort von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) äußerte man sich am Montag auf Anfrage der APA zu dem Thema eher allgemein. Die 24-Stunden-Betreuung sei auch Thema in der Taskforce Pflege gewesen, "wobei hier qualitätssichernde Maßnahmen im Vordergrund standen", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Im (türkis-grünen) Regierungsprogramm sei eine Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung mit dem Ziel eines verpflichtenden Qualitätszertifikats für Agenturen festgehalten. Die Weiterentwicklung werde "insbesondere mit den Ländern zu besprechen sein, da sie im Rahmen des Förderungsmodells des Sozialministeriums Vertragspartner und zu 40 Prozent Financiers des anfallen Aufwands sind".

Auch verwies das Ministerium auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Deutschland, das entschieden hatte, dass 24-Stunden-Pflegekräfte als Angestellte zu werten seien: Die Entscheidung zeige, "wie wichtig dieses Thema ist und wie sehr wir uns damit auseinandersetzen müssen", hieß es aus dem Ressort Mücksteins. Auch verwies man auf ein OGH-Urteil aus Österreich aus dem Jahre 2011: Dieses besage, dass es auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt, ob die Leistungen von Betreuungskräften unselbstständig oder selbstständig erbracht werden.

(APA/Red)

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