AA

Pflegekarenzgeld auch bei Angehörigen im EU-Ausland

In Österreich Krankenversicherte, die Angehörige im EU-Ausland pflegen, haben Anspruch auf Pflegekarenzgeld.
In Österreich Krankenversicherte, die Angehörige im EU-Ausland pflegen, haben Anspruch auf Pflegekarenzgeld. ©APA/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul (Symbolbild)
Menschen die einen nahen Angehörigen pflegen, der keinen österreichischen Krankenversicherungsschutz hat, aber selbst in Österreich krankenvesichert ist, haben Anspruch auf Pflegekarenzgeld.

Das hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, nachdem eine in Österreich lebende Frau, der dieses für die Sterbebegleitung ihres in Polen lebenden Vaters verwehrt worden war, mit Unterstützung der Arbeiterkammer vor Gericht gezogen war. Der VwGH gab ihr Recht, teilte die AK der APA mit.

Pflegekarenzgeld gibt es auch bei Angehörigen im EU-Ausland

Das für die Entscheidung zuständige Sozialministeriumsservice habe den Anspruch in solchen Fällen bisher immer abgelehnt, so die AK. Vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) habe es widersprüchliche Entscheidungen gegeben. Im vorliegenden Fall sei das Pflegekarenzgeld deshalb abgelehnt worden, weil der pflegebedürftige Vater in Polen lebt und über keinen österreichischen Krankenversicherungsschutz verfügt, weshalb Österreich nicht zuständig sei, heißt es in der Pressemitteilung der AK. Das BVwG habe die Beschwerde gegen den Bescheid des Sozialministeriumsservice im April 2021 abgewiesen. Nach einer außerordentlichen Revision an den VwGH habe dieser im Dezember 2022 positiv entschieden.

Verwaltungsgerichtshof stellte Anspruch auf Pflegekarenzgeld fest

Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass für den Anspruch auf Pflegekarenzgeld - sei es zur Pflege und Betreuung eines erkrankten, sei es zur Begleitung eines sterbenden Angehörigen - zwar ein mindestens dreimonatiger durchgehender (österreichischer) Krankenversicherungsschutz der pflegenden bzw. begleitenden Person erforderlich ist. In Bezug auf den zu pflegenden bzw. zu begleitenden Angehörigen enthalte das Bundespflegegeldgesetz hingegen keine weiteren Voraussetzungen, heißt es in dem der APA vorliegenden Urteil.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Pflegekarenzgeld auch bei Angehörigen im EU-Ausland
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen