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Pflegebedürftigte vernachlässigt - Freispruch

Die Direktorin, die stellvertretende Pflegedienstleiterin, eine Stationsschwester und ein Allgemeinmediziner eines Wiener Pflegeheims wurde vorgeworfen, einer hochbetagten Patientin unnötige Qualen zugefügt zu haben.

Den Heimmitarbeitern wurde vorgeworfen, einer hochbetagten Patientin unnötige Qualen zugefügt zu haben, indem sie keine bzw. unzureichende Maßnahmen gegen ihre schmerzhaften Dekubitalgeschwüre in die Wege leiteten. Am Freitag wurden die vier freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.


Die Patientin war 92 Jahre alt, als sie nach einem Schenkelhalsbruch in die Seniorenresidenz zurückkehrte. Sie war praktisch immobil, konnte laut Pflegebericht mit Hilfe von zwei Schwestern gerade noch eine Strecke von fünf Meter bewältigen. Sie lag daher praktisch rund um die Uhr im Bett. Als der in dem Heim tätige Allgemeinmediziner sie erstmals zu Gesicht bekam, wies sie bereits Druckgeschwüre zweiten Grades auf.

Zuwenig Personal für optimale Behandlung


Der Arzt räumte am ersten Verhandlungstag vor Richter Kurt Wachsmann ein, die optimale Behandlung gegen einen so genannten Dekubitus wäre ein Spezialbett und viertelstündliches Wenden des Betroffenen. Das war in dem Heim schon auf Grund der Personalsituation nicht möglich: Wie die Direktorin darlegte, waren bei ihrem Dienstantritt im August 2002 zu wenige, noch dazu ausschließlich freiberufliche und extern in einem Pool zusammengefasste Pfleger tätig. Die Geschäftsleitung hätte an allen Ecken und Enden gespart, nur den Mindestlohntarif bezahlt.


Als sie von der mitangeklagten Stationsschwester von den Dekubitalgeschwüren der 92-Jährigen erfuhr, habe sie um eine so genannte Antidekubital-Matratze angesucht, berichtete die Direktorin. Das habe die Geschäftsleitung abgelehnt: „Es war die Philosophie des Hauses, dass so eine Matratze auf Kosten der Angehörigen geht.“ Die konnten sich das aber nicht leisten.

Geschwüre vierten Grades


Also machte die Direktorin den Vorschlag, um 1.000 Euro eine gebrauchte anzuschaffen, nachdem der Vorbesitzer gestorben war. Auch das wurde abgelehnt. So wurde die 92-Jährige auf Liegekissen und eine so genannte Corpoform-Matratze gebettet, die eigentlich nur prophylaktisch und nicht im Akutfall eingesetzt werden. Die Folgen:
Die betagte Frau hatte am Ende Geschwüre vierten Grades.


Die Patientin ist mittlerweile verstorben. Gerichtsmediziner Christian Reiter sprach am Freitag jedoch davon, dass es zwischen der Geschwürbildungen und dem Tod der Frau keinen kausalen Zusammenhang gebe. Vielmehr seien Lungenentzündungsherde zum Ausbruch gekommen, die mit der Schädigung eines bereits kranken Herzens den Kreislauf zusammenbrechen ließ. Den Fall hatte die MA 47 mit einiger Verspätung zur Anzeige gebracht, nachdem die Missstände im Pflegeheim Lainz bekannt geworden waren.

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