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Pflege: Seniorenvertreter gegen 5.000 Euro

Wien - Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP haben am Richtlinien-Entwurf für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim scharfe Kritik geübt.

Der Plan von Sozialminister Erwin Buchinger (S), der vorsieht, dass ein Vermögen bis zu einer Grenze von 5.000 Euro verwertet werden muss, um überhaupt Anspruch auf Förderung zu bekommen, sei „unzumutbar“, sagte der Obmann vom ÖVP-Seniorenbund, Andreas Khol. Der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Karl Blecha, sprach gar von einem „Unfug sondergleichen“. Aus dem Sozialministerium hieß es, man habe sich bei den Zahlen an jene gehalten, die auch bereits bei der Betreuung in stationären Einrichtungen gelten.

Khol betonte im Ö1-„Morgenjournal“, die Vermögens-Grenze sei „alleine Sache des Sozialministers“. Denn die 5.000 Euro befinden sich nicht im Gesetz, sondern eben in dem Entwurf zu den Richtlinien, mit welchen die Förderung geregelt wird. Diese habe Buchinger alleine zu verantworten, so Khol, die ÖVP habe dieser Neuregelung nicht zugestimmt. Der Seniorenbund werde gegen die Richtlinien, die sich derzeit in Begutachtung befinden, „scharfen Einspruch“ erheben, kündigte der Ex-Nationalratspräsident an und forderte eine Grenze von 20.000 Euro.

Blecha geht sogar noch weiter und stellte sich im Gespräch mit der APA gegen jegliche Vermögensgrenzen. Denn es wäre ein „Unfug sondergleichen“, wenn man „ein Sozialfall sein müsste, um Pflege daheim gefördert zu bekommen“. Außerdem sei eine derartige Grenze kaum überprüfbar. Dass es bei der stationären Pflege solche Regelungen gibt, sei etwas anderes. Denn dort sei die Förderung durch die öffentliche Hand wesentlich höher als bei jenen für die Betreuung daheim, die maximal bei 800 Euro im Monat liegt, so Blecha.

Aus dem Sozialministerium hieß es dazu gegenüber der APA, man habe sich bei den 5.000 Euro an jener Regelung orientiert, die bereits in den Ländern bei der Förderung der stationären Betreuung gelten. Die Sprecherin von Buchinger verwies darauf, dass dabei etwa in Vorarlberg jegliches Vermögen bis auf 4.000 Euro verwertet werden müsse – die Grenze liege dort also noch niedriger. Außerdem würden alle in den Richtlinien enthaltenen Zahlen auf die Beratungen der Arbeitsgruppen zurückgehen. Dort sei auch der Seniorenrat miteingebunden.

Der Entwurf zu den Richtlinien wird nun noch um die zuletzt beschlossene Ausweitung der Förderungen auf die Pflegestufen 3 und 4 sowie um jene der Förderung von selbstständigen Betreuern erweitert. Am Dienstag soll sie dann dem Behindertenbeirat vorgelegt werden, danach sollen die Richtlinien erlassen werden.

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