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Pflege: Krankenpfleger zu Kdolsky-Entwurf skeptisch - Ärzte erfreut

Der Gesundheits- und Krankenpflegeverband (OEGKV) beurteilt die Gesetzesvorlage zur Ausweitung der Kompetenzen der Betreuungskräfte skeptisch.

OEGKV-Präsidentin Ursula Frohner sagte gegenüber der APA, sie befürchte, dass man hier einen “Damm brechen lässt”, der eine “ganz schlechte Entwicklung für die Versorgung” zur Folge habe. Angetan zeigte man sich hingegen in der Ärztekammer (ÖÄK): Es sei ein Wunsch der Kammer gewesen, dass die Betreuungskräfte simple Tätigkeiten durchführen dürfen.

Für Frohner ist im Entwurf von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) nicht klar geregelt, ob ein Angehöriger des gehobenen Dienstes bei der Beurteilung der “Delegation” von Tätigkeiten an den Personenbetreuer beizuziehen ist. Die OEGKV-Präsidentin verlangt, dass nicht der Arzt, sondern ausschließlich diplomierte Kräfte darüber entscheiden, welche Tätigkeiten dem Personenbetreuer übertragen werden. “Die Fachpflege hat die Kompetenz und muss bindend hinzugezogen werden” – gelten soll dies für Pflegebedürftige ab der Pflegestufe 3.

Komme der Entwurf wie geplant, dann werde laut Frohner durch die Hintertür eine Qualitäts-Minderung verursacht. Sie befürchtet, dass in weiterer Folge auch im stationären Bereich Kompetenzen von den diplomierten Fachkräften auf Betreuungspersonal umgeschichtet werden könnten.

Positiv hingegen fiel die Reaktion der Ärztekammer aus. Der zuständige Referent Otto Pjeta meinte gegenüber der APA, es gehe ja nicht um die totale Öffnung, sondern um eine abgestufte Öffnung der Delegationsmöglichkeiten. Man werde gemeinsam Sorge dafür tragen, dass die Qualität erhalten bleibt. Im Regelfall würden den Personenbetreuern nicht komplizierte Fälle überlassen, vielmehr gehe es um “einfache Dinge” wie das Wechseln von Verbänden oder die Medikamentenvorbereitung.

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